Herr Kollege, da geht ein bisschen was durcheinander. Ich habe vorhin gesagt, dass wir erstens, wenn wir die Monitoringberichte haben, national handeln werden und es auf die Tagesordnung der Europäischen Union setzen werden, dass es zweitens europäische Staaten gibt, die schon Lieferkettengesetze haben – das ist Ihnen hoffentlich bekannt –, und dass drittens die Frage der Wirksamkeit von Handelsverträgen mit der Ausgestaltung der Handelsverträge zu tun hat.
Ich sage, da haben wir europäisches Recht. Aber wir haben auch eine deutsche Pflicht, dafür zu sorgen, dass, wenn die Europäische Union für uns Handelsverträge verhandelt, diese zukünftig so mandatiert sind, dass Nachhaltigkeitskapitel und ILO-Kernarbeitsnormen berücksichtigt werden und auch entsprechende Sanktionen vorgesehen sind. Das ist das, was ich als Freund von freiem Handel will: dass es auch fairer Handel an dieser Stelle ist. Das eine tun, das andere nicht lassen.
Aber Sie haben recht: Für die Unternehmen, die sich heute schon in Deutschland an Sorgfaltspflichten halten, darf es kein Wettbewerbsnachteil sein, wenn Unternehmen in anderen europäischen Ländern oder andere deutsche Unternehmen sich nicht daran halten. Das ist auch ein Grund dafür, warum ich der Meinung bin: Im Sinne eines Level Playing Fields ist es vernünftig, dass alle die gleichen Verpflichtungen haben – erst einmal in Deutschland und dann auch in Europa. Es gibt schon Länder in Europa, in denen für die Unternehmen solche Verpflichtungen gelten.