Nein. Es ist alles gesagt.
Jemand, der – zum Beispiel als Journalist – eine Meinung äußert und damit gegen die Rechte anderer verstößt, der wird von den Gerichten, wenn er die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten hat, auch entsprechend verfolgt. Beleidigung und Volksverhetzung sind in diesem Land zu Recht strafbar.
Das sollten auch einige von Ihnen bitte zur Kenntnis nehmen.
Aber es ist nicht unser Konzept eines freiheitlichen Staates, dass wir Vorschriften machen, wie jemand zu denken und zu reden hat.
Wer das möchte, der findet sich in einem anderen Staat wieder – in einem Staat ohne Meinungsfreiheit, in einem Staat ohne Demokratie,
in einem autoritären Gemeinwesen, in dem die freie Rede, das Miteinander gefährdet sind und das natürlich auch keine Demokratie mehr ist.
Deswegen sage ich Ihnen ehrlich: Wehret den Anfängen! Ein solcher Antrag ist verfassungsfeindlich – ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen –, und deswegen lehnen wir ihn ab.
Wir kommen zur Ab stimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 19/846 mit dem Titel „Verhalten der Bundesregierung im Fall Deniz Yücel“. Die Fraktion der AfD hat namentliche Abstimmung verlangt.
Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Von mir aus gesehen links fehlen noch Schriftführer. – Hier vorne rechts fehlen ebenso Schriftführer. – Sind jetzt alle Schriftführerinnen und Schriftführer an ihrem Platz? – Hier vorn fehlt noch aus der CDU/CSU-Fraktion ein Schriftführer. Vielleicht kann jemand für den Kollegen Whittaker übernehmen. – Danke schön. Sind jetzt alle Schriftführerinnen und Schriftführer am Platz? – Das ist der Fall. Ich eröffne die Abstimmung über den Antrag auf Drucksache 19/846.
Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Ich werde das Ergebnis später bekannt geben .1Ergebnis Seite 1199 D