Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist nicht das erste Mal und sicherlich auch nicht das letzte Mal, dass wir hier über das Wahlrecht reden,
weil wir – Herr Carsten Schneider hat das gerade versprochen – noch in dieser Wahlperiode zu einer Lösung kommen werden. Ich finde es jedoch bedauerlich, dass wir nicht über das Mehren des Erfolgswertes von Stimmen streiten oder darüber, wie wir in diesem Land die Wahlbeteiligung erhöhen. Die Vorstöße bislang trugen zwar alle die Überschrift „Wahlrecht“, sie zielten aber alle auf einen einzigen Sachverhalt ab, nämlich auf die Anzahl der Mitglieder des Deutschen Bundestags.
Strebt eine Partei die Änderung der Geschäftsgrundlage an, ist es nicht nur im Zivilrecht üblich, dass sich alle Parteien an einen Tisch setzen, um eine Lösung zu finden,
sich erneut zu vertragen. Ohne eine solche Einigung, die alle Interessen gleichermaßen wahrt oder gleichermaßen schädigt, gibt es im Deutschen Bundestag keine Veränderung.
Das Wahlrecht ist die Geschäftsgrundlage unseres Zusammentretens hier als gewählte Abgeordnete. Ich betone es noch einmal gerne: Ob ein Mitglied dieses Hauses über seinen oder ihren direkt gewonnenen Wahlkreis einzieht oder über die jeweilige Landesliste einen Sitz erringt, mag höchstens am Wahltag von Belang sein. Wir dienen schließlich alle gemeinsam dem Wohl dieses Landes.
Ich wiederhole gerne noch mal die Zahlen, die die Kollegin Fahimi aufgegriffen hat. Wir sind insgesamt 709 Abgeordnete. Im Bundeshaushalt sind für Räumlichkeiten, Abgeordnetenentschädigungen und Ähnliches etwa 1 Milliarde Euro reserviert. Teilt man das – und das hat sie getan – durch 80 Millionen Einwohner, kommt man auf rund 13 Euro pro Bundeseinwohner jährlich. Das kostet unsere Demokratie. Betrachtet man 100 000 Einwohner, so ist deren Vertretung durch 0,8 Abgeordnete sichergestellt. In Europa ist dieser Wert, also Parlamentarier je 100 000 Einwohner, im Übrigen einer der geringsten im Vergleich aller 28 Parlamente.
Nun wird angeführt, der Bundestag sei zu groß. Angesichts der genannten Zahlen und Verhältnisse trägt diese Aussage auch nicht zwingend. Die Frage ist doch, liebe Opposition: Reden wir über die Größe des Deutschen Bundestages,
oder reden wir über die im Wahlrecht angelegte Selbstvergrößerung, die wir beschränken wollen? Damit meine ich die garantierten Mindestsitze. Die sind eben kausal für die Vergrößerung des Deutschen Bundestages und nicht die Zahl der Wahlkreise.
Die Oppositionsfraktionen haben einen Vorschlag gemacht, die Anzahl der Wahlkreise zu kürzen.
Dieser wahlrechtsimmanenten Selbstvergrößerung wollen Sie aber keinen Einhalt gebieten.
Irgendwo müssen Sie sich dann doch schon auf die Wahrheit beschränken, finde ich. Denn je besser man Stimmenerfolgswerte abbilden kann und je mehr man dafür Sorge tragen will, dass jedes Mandat eine etwa gleich große Stimmengewalt hinter sich vereinigt, desto größer muss ein Gremium werden. Gaukeln Sie also, liebe FDP, der Öffentlichkeit nicht vor, es ginge Ihnen darum, den Deutschen Bundestag zu verkleinern, wenn Sie das Türchen offen lassen wollen, dass er sich zu Ihren Gunsten weiter vergrößern darf.
Die wahlrechtsimmanente Selbstvergrößerung ist nämlich eine Garantie für Stimmgerechtigkeit. Diese mit dem Ziel der Verkleinerung des Deutschen Bundestages in Einklang zu bringen, ist dennoch verfassungsrechtlich möglich.
Ich finde: Lassen Sie uns gemeinsame Ziele statt Modelle formulieren! Lassen Sie uns diese Ziele gemeinsam wissenschaftlichem Sachverstand zuführen und in ein Sitzzuteilungsverfahren bringen,
das dem Wahlgesetz, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Überhangmandaten
und dem Ausgleich der Verzerrung von Erst- und Zweitstimmen gerecht wird.
Erstens. Wir als Sozialdemokraten wollen eine wirksame Begrenzung durch eine noch zu bestimmende Höchstzahl der Mitglieder des Deutschen Bundestages.
Dabei wird nach einer Bundestagswahl zunächst die Sitzzuteilung nach Recht und Gesetz so durchgeführt, als gäbe es gar keine Begrenzung, um dann anhand des Proporzes wieder die Landeslisten auf eine gemeinsam bestimmte Höchstzahl, die über der Regelgröße von 598, aber unterhalb der heutigen Zahl liegt, herunterzukürzen. So dienen wir alle dauerhaft dem Ziel einer zumindest nicht weiteren Vergrößerung des Deutschen Bundestages.
Zweitens. Um die demokratische Vertretung vor Ort sicherzustellen und die Wahlkreisflächen nicht zu vergrößern, bleibt es dauerhaft bei 299 Wahlkreisen. Die Wahlkreissiegerinnen und Wahlkreissieger ziehen als Abgeordnete ungeachtet der Höchstzahl immer mit der Stimmenmehrheit im Wahlkreis in den Deutschen Bundestag ein. Alles andere wäre aus meiner Sicht auch verfassungswidrig.
Drittens. Alle Parteien – das ist für mich persönlich der wichtigste Punkt – werden dazu verpflichtet, ihre Landeslisten streng geschlechtergerecht zu besetzen, also im Wechsel Frau/Mann.
Das ist eines der aus meiner Sicht wichtigsten Ziele.
Ich habe Ihnen meine Ziele vorgetragen. Ich würde mir wünschen, dass wir alle gemeinsam, anstatt irgendwelche Modelle aufzustellen und Nebelkerzen zu werfen, sämtliche Ziele in einen großen Topf werfen, dass wir diese Ziele gemeinsam priorisieren, gemeinsam würdigen und dann zusehen, getragen durch wissenschaftlichen Sachverstand, dass diese gemeinsamen Ziele, die wir vereinbart haben, durch ein Modell umgesetzt werden, das dann Eingang in das Bundeswahlgesetz findet.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.