Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Torbogen des Franz-Haniel-Gymnasiums in Duisburg steht der Spruch: „Eifriges Ringen führt zum Gelingen“. Im Deutschen Bundestag habe ich dann gelernt, dass die einen eifrig an der Sache arbeiten und dass die anderen sich ereifern.
Ich möchte Ihnen drei Gründe nennen, warum wir die Änderungen im Wahlrecht, insbesondere die zur Verhinderung der weiteren Vergrößerung des Deutschen Bundestages, vorschlagen: erstens die Schlagzeilen in der Presse, zweitens die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 2012 – darauf, wer damals regiert hat und in der Opposition gewesen ist, kommen wir auch noch –, drittens der blinde Aktionismus der Opposition mit dem Gesetzentwurf.
Der Reihe nach. Das Wahlvolk sieht hier eigentlich immer nur den fertig zusammengesetzten Bundestag, die Zahl der Mandate. Die Menschen hören vom „Bläh-Bundestag“. Sie sehen: Die bauen, aber die passen irgendwie nicht mehr rein. – Dabei wird teilweise verkannt, dass der Deutsche Bundestag ein Arbeitsparlament ist. Darüber hinaus finde ich es ein Stück weit respektlos, in der Öffentlichkeit das Haus der Demokratie dieser Republik als „aufgeblähtem Bundestag“ zu bezeichnen. Es geht auch mir manchmal so, dass ich auf den einen oder anderen Kollegen oder die eine oder andere Kollegin bzw. auf eine Fraktion hier im Hause verzichten könnte. Aber Demokratie ist Demokratie, und gewählt ist gewählt.
Kommen wir zu den Zahlen, und Zahlen lügen an dieser Stelle nicht. Wenn man über die Vergrößerung des Deutschen Bundestages spricht oder das aktuelle Zahlenbeispiel nimmt, so vertritt ein Abgeordneter ungefähr 112 000 Einwohner, und selbst bei einer Vergrößerung auf 800 Mitglieder wären das 100 000 Einwohner.
Vergleichen wir den Deutschen Bundestag doch einfach mal mit einem Auto. Die meisten wollen, dass ein Auto funktioniert, dass es fährt. Wie es in der Brennkammer aussieht, die zur Fortbewegung führt, will meistens keiner wissen. Das Wahlvolk tankt den Motor dieser Demokratie mit Stimmen voll und möchte am Ende des Tages, dass der Deutsche Bundestag diese Energie auch auf die Sitze bringt.
Schauen wir uns doch einmal an, wie das in diesem Motor genau läuft. Es gibt zwei Stufen der Verteilung: Die erste Stufe ist die Verteilung der Sitze nach festen Sitzkontingenten der Länder entsprechend ihrer Bevölkerungszahl, dann werden die Zweitstimmen auf die Landeslisten verteilt. Das führt dann beispielsweise dazu, dass in Thüringen die CDU acht Direktmandate gewinnt, obwohl ihr nach Zweitstimmen fünf zuständen; drei Überhangmandate. Nehmen wir ein anderes Beispiel: Berlin. Die Grünen gewinnen hier ein Direktmandat, erhalten laut Zweitstimmen allerdings drei Mandate.
Diese Selbstvergrößerung ist im System schon angelegt, weil man von einem sogenannten Mindestsitzverfahren spricht. Das heißt, der Deutsche Bundestag vergrößert sich selber um die größtmögliche Beteiligung des Erfolges. Um jede einzelne Stimme auch gerecht abzubilden – zweite Stufe –, vergrößert er sich selber. Bei der zweiten Stimme wird das dann auf das Verhältnis umgemünzt.
Wir versuchen, das zu dämpfen – Kollege Heveling hat das gerade vorgetragen –, indem wir erst ab dem dritten Überhangmandat ausgleichen und indem wir ab dem 1. Januar 2024 die Regelung ins Werk setzen, dass wir auf nur noch 280 Direktwahlkreise heruntergehen. Das hat nicht jedem gepasst. Das ist allerdings jetzt die Einigung im Koalitionsausschuss.
Darüber hinaus – ganz wichtig – setzen wir eine Reformkommission ein. Uns als SPD – daraus mache ich keinen Hehl – sind die wichtigsten Punkte – dazu wird gleich meine Kollegin Breymaier noch Stellung nehmen – die Parität und das Wahlalter ab 16.
Das Bundesverfassungsgericht hat schon 2012 – hier ereifern Sie sich, liebe Opposition – gesagt, dass der Deutsche Bundestag bzw. der Gesetzgeber das Überhandnehmen von Überhangmandaten im Blick behalten muss. Warum die FDP 2012 nicht auf den Trichter gekommen ist, da was zu tun, und die Grünen in der Opposition erst in dieser Wahlperiode ihr Herz für das Wahlrecht entdeckt haben, erklärt sich mir auch nicht unbedingt. Schließlich: Der Gesetzentwurf der Opposition ist an dieser Stelle hastig zusammengeklaubt und nicht sachdienlich.
Da meine Redezeit sich dem Ende neigt: Wir haben die Anhörung beschlossen. Die zweite und dritte Lesung in diesem Hause und der Beschluss über die Wahlrechtsreform, die niemand erwartet hat, stehen unmittelbar bevor.
Unser eifriges Ringen hier im Hause – jedenfalls das der Koalition – steht kurz vor dem Ende. Entweder können Sie mit uns gemeinsam ringen oder wir sehen uns, wie angekündigt, alle gemeinsam in Karlsruhe wieder.
In diesem Sinne – vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ein schönes Wochenende!