Die 21 Millionen Gebäude, die es in Deutschland gibt, verbrauchen insgesamt 35 Prozent des gesamten deutschen Energiebedarfs. Genau hier setzt das Gebäudeenergiegesetz an und schafft gebündelte, unbürokratische und praktikable Lösungen, die zum einen helfen, Energie und damit CO2-Emissionen einzusparen, und zum anderen keine unnötige Verteuerung von Wohnraum mit sich bringen. Wir bringen also Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit zusammen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz werden bestehende Verordnungen und Gesetze für Neubauten zusammengefasst und vereinheitlicht. Außerdem werden damit die EU-Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollumfänglich erfüllt werden. Das neue Gebäudeenergiegesetz führt das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen. Es schafft so ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk.
Das Gebäudeenergiegesetz folgt dem Ansatz, den Primärenergieverbrauch der Gebäude so gering wie möglich zu halten. So können die Erneuerbaren am wirtschaftlichsten zum Einsatz kommen. Das Gesetz folgt dem Wirtschaftlichkeitsgrundsetz, aber auch dem Grundsatz der Technologieoffenheit.
Lieber Martin Neumann, es ist schon etwas bedenklich, wenn man glaubt, dass man eine alte Ölheizung mit anderen Einsatzstoffen betreiben kann. Das ist gar nicht ausgeschlossen, aber dann muss man auch wissen, mit welchen Einsatzstoffen man es günstiger machen wird.
Wir setzen also auf Anreize anstatt auf Verbote. Wenn man zukünftig über 40 Prozent Förderung für eine neue, effizientere und mit erneuerbaren Energien betriebene Heizung bekommt, dann ist das doch ein immanenter Anreiz, entsprechend auf neue Technologien zu setzen.
Das Gebäudeenergiegesetz schafft neue Flexibilitätsoptionen bei der Erfüllung der energetischen Standards für Neubauten, beispielsweise durch eine bessere Anrechnung von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien.
Wir haben vorhin schon gehört: Wir müssen im parlamentarischen Verfahren noch über einige Punkte sprechen. Ich spreche hier auch den Punkt Berechnung des Primärenergiefaktors für Biomethan an. Dies müssen wir uns im parlamentarischen Verfahren anschauen. Es gibt aber auch noch andere Stellschrauben, wo wir sicher noch nachjustieren werden. Es ist wichtig, dass hier noch nicht das letzte Wort gesprochen worden ist. Trotzdem ist es jetzt schon einmal ein guter Aufschlag, der vom Ministerium gemacht wurde.
Das Gebäudeenergiegesetz wird zur Vereinfachung der energetischen Vorschriften für Bauen und Sanieren beitragen. Es leistet außerdem einen Beitrag für bezahlbares Wohnen und für den Klimaschutz. Ich glaube, das ist ein Schritt in die richtige Richtung.
In diesem Sinne: Herzlichen Dank.