Donnerstag, 30. Januar 202019. Wahlperiode, 143. SitzungFür ein Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum – Keine automatisierte Gesichtserkennung durch die Bundespolizei
– dass der eine oder andere Polizist aus Versehen jemanden kontrolliert, der nachher kein Schwerverbrecher ist. Es ist im Gegenteil ein Sicherheitsgewinn, wenn am Ende auch nur einer dieser Schwerstkriminellen aus dem Verkehr gezogen wird.
– Ja. Herr Kollege Grosse-Brömer, aber Sie wissen, dass es in einer solch wichtigen, uns alle beschäftigenden Debatte um die innere Sicherheit wünschenswert wäre, wenn die Bundesregierung angemessen vertreten wäre, was nicht heißt, dass Parlamentarische Staatssekretäre nicht angemessene Vertretungen sind.