Moment! Es ging hier um die Frage, ob Sie im Ausschuss gerügt haben, dass gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen wird.
§ 93a Absatz 1 der GO-BT verlangt das nämlich. Wenn Sie andere Wege wählen, die nicht der Geschäftsordnung entsprechen, können Sie mir das hinterher doch bitte nicht vorwerfen.
Noch etwas. Sie möchten hier eine Subsidiaritätsklage. Dazu verhält sich § 93d Absatz 2 unserer Geschäftsordnung wie folgt:
Verlangt … ein Viertel der Mitglieder des Bundestages die Erhebung der Klage …, ist der Antrag so rechtzeitig zu stellen, dass innerhalb der Klagefrist eine angemessene Beratung im Bundestag gesichert ist.
Sie bringen einen Antrag ein, hoppladihopp, von jetzt auf nachher, und verlangen die Sofortabstimmung, weil Ihnen nämlich dann noch ganze neun Tage bleiben, um eine ordnungsgemäße Klage gegen ein Gesetz beim Europäischen Gerichtshof einzureichen.
Das möchten Sie jetzt Ihren Wählern und Mitgliedern als höchst seriöse Europapolitik, getragen von Kenntnis und kritischem Bewusstsein, verkaufen. Das werden auch die Ihnen nicht abnehmen.