Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Finanzkrise hat uns in Deutschland sehr viel Geld gekostet. Die Finanztransaktionsteuer sollte ursprünglich die Schuldigen im Nachhinein zur Kasse bitten. Dieses Ziel wird vollkommen verfehlt. Denn wer waren die Schuldigen? Es war die amerikanische Politik, die Kredite ohne persönliche Haftung ermöglichte, und es waren außerdem die Institute, die intransparente CDOs ermöglichten und auf den Weltmarkt brachten. Aber wenn nicht die Verursacher getroffen werden, wer soll dann getroffen werden? Wir, wir Steuerzahler, wir sollen zur Kasse gebeten werden, und das ist nicht vertretbar.
Die Sache mit der Finanztransaktionsteuer ist sehr kompliziert. Hierzu einige Beispiele, um etwas Klarheit zu schaffen:
Wertpapiergeschäfte zum Zwecke der nachhaltigen Kapitalanlage, also zum Beispiel Geschäfte mit Aktien und Anleihen: Wir wollen, dass die Menschen damit die Möglichkeit haben, Vermögen zu bilden und zu halten und zu erhalten. Wer das will, darf aber keine Transaktionsteuer auf Geschäfte mit Aktien und Anleihen wollen. Nun sagt das Institut für Weltwirtschaft aber: Die meisten DAX-Werte werden doch von großen Fonds, Staatsfonds und Pensionsfonds gehalten. – Ja, richtig. Aber wer gibt denen denn die Gelder? Wie der Name schon sagt, sind das eben Staatsbürger und Pensionäre oder zukünftige Pensionäre. Aber wir wissen, Gelder gehören eben in die richtigen Kassen, und deswegen werden wir hier diesen Antrag ablehnen.
Von besonderem Interesse ist in diesem Fall, was der Beirat des Finanzministeriums laut „Handelsblatt“ heute gesagt hat, nämlich: Die Transaktionsteuer ist „aus ökonomischen Gründen nicht sinnvoll“.
Das ist genau auch unsere Meinung, zumindest was Aktien und Anleihen betrifft.
Meine Damen und Herren, wir wollen keine Neidsteuer.
Sicherungsgeschäfte: Wenn nun ein Fonds Aktien besitzt und Kurseinbrüche befürchtet, könnte er durch sogenannte Sicherungsgeschäfte Verluste vermeiden. Auch diese Geschäfte sind keine Spekulation und sollten deswegen auch nicht entsprechend behandelt oder gar bestraft werden, indem sie der Transaktionsteuer unterliegen. Nein, sie sind freizustellen, weil sie die Nachhaltigkeit von Wirtschaften eben unterstreichen.
Termingeschäfte: Ein Schweinezüchter hat tausend Schweine im Stall, die in drei Monaten schlachtreif sind. Was kann er machen? Er kann sie bereits heute verkaufen – und weiß genau, was er dafür bekommt.
Jemand, der die Schweine verarbeitet und Würste daraus machen will, kann schon heute zu einem festgestellten Preis diese Schweine kaufen und hat damit eine klare Kalkulationsgrundlage. Diese Planungssicherheit ist wertvoll und sollte nicht bestraft werden.
Zu einem Spekulationsgeschäft – bleiben wir bei Schweinen! -
wird die Sache erst dann, wenn der Verkäufer, in diesem Fall von Schweinen, die Schweine gar nicht besitzt
oder wenn der Käufer Rechte auf Schweine erwirbt, die er gar nicht haben will,
aber mit Anrechten auf Schweine spekuliert und auf steigende Preise hofft. Die Schweine selbst interessieren sie dabei überhaupt nicht. Für solche Fälle der Spekulation halten wir eine Finanztransaktionsteuer durchaus für überlegenswert. Sie würde Spekulation verteuern und damit eindämmen und Preisschwankungen dämpfen.
Auch für Hochfrequenzhandel ist eine Finanztransaktionsteuer durchaus bemerkenswert und erwähnenswert.
Darüber sollten wir im Ausschuss näher diskutieren, wie wir es schon angefangen haben.
Vielen Dank, meine Damen und Herren.