Es gab ja zur Frage der Kinderrechte ins Grundgesetz einen langen, langen Vorlauf, etwa eine interministerielle, auch Bund-Länder-übergreifende Arbeitsgruppe, die daran gearbeitet hat, wie eine tatsächliche Umsetzung der Kinderrechte ins Grundgesetz aussehen könnte. Natürlich war unser Ministerium daran intensiv beteiligt. Wir haben im letzten Jahr sehr viel mit Kindern und Jugendlichen daran gearbeitet, zum Beispiel mit der Kinderrechte-Bustour, und anderen Aktivitäten.
Uns geht es darum, dass das Recht auf Schutz, auf Förderung, auf Beteiligung in den Kinderrechten im Grundgesetz verankert wird. Es gab verschiedene Formulierungen, die jetzt durch die große Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgeschlagen worden sind. Es ist jetzt ein Vorschlag gemacht worden, der von einer Kompromissfindung getragen ist.
Natürlich wünschen wir uns als Familienministerium, dass noch ein Stück weit über das hinausgegangen wird. Aber wir müssen immer sehen, dass eben auch jede Form von politischer Entscheidung die Kunst des Möglichmachens ist. Wir haben hier unterschiedliche Positionen. Wir schätzen das so ein, dass es da auch noch Gespräche braucht. Wir werden uns als Familienministerium entsprechend positionieren: Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.