Es ist ja deutlich geworden, gerade aus der Frage des Kollegen von der AfD, dass es auch Menschen gibt, auch politische Kräfte, die sich grundsätzlich gegen eine Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz stellen und dann auch entsprechend vermitteln wollen, dass dies eine unzulässige Einmischung in das Elternrecht wäre.
Ich will hier noch einmal klarstellen, dass es uns mit diesem Schritt darum geht, die Rechte des Kindes gegenüber dem Staat zu stärken, die Rechte auf Schutz, auf Förderung, auf Beteiligung. Aber wir sind natürlich in einer Situation, in der wir diese Diskussion führen, dass es Menschen gibt, die das überhaupt nicht in das Grundgesetz aufnehmen wollen. Für uns ist es wichtig, dass wir diesen Schritt gehen, dass wir es schaffen, dieses Signal zu setzen, und dass wir es möglich machen und den gangbaren Weg dafür wählen, der natürlich im Sinne der Kinder so weitgehend wie möglich ist. Aus unserer Sicht, derjenigen des Kinderministeriums, des Familienministeriums, ist das Kindeswohl ganz oben anzusiedeln. Deshalb wollen wir ja auch, dass die Kinder ein explizites Recht in unserer Verfassung bekommen.