Unsere Intention ist ganz klar, dass die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention das Mindeste ist, was erreicht werden muss, wenn wir die Kinderrechte im Grundgesetz verankern wollen. Der Dreiklang aus Schutz, Förderung und Beteiligung ist uns als Kinderministerium immer wichtig gewesen.
Ich muss Ihnen sagen, dass wir als Kinderministerium natürlich auch noch Erweiterungsmöglichkeiten und weiteren Spielraum an dieser Stelle sehen. Wir wünschen uns auch, dass im parlamentarischen Verfahren entsprechende Formulierungen ausgeweitet werden.
Auf der anderen Seite waren wir tatsächlich noch nie so weit wie jetzt. Dass überhaupt ein Vorschlag zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz vorliegt, ist ein riesengroßer Erfolg, ein historischer Schritt. Das will ich gewürdigt wissen. Wir haben das parlamentarische Verfahren, wir haben auch die Möglichkeit der Beteiligung der Kinderschutzverbände und können diese Dinge dann entsprechend dort mit aufnehmen.