Frau Ministerin, wenn ich Ihren Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu Ende denke, dann stellt sich mir die Frage, ob Sie diesen Rechtsanspruch im engeren Sinne gemeint haben, sprich dass Eltern, wenn das Ziel 2025 nicht erreicht ist, diesen Rechtsanspruch dann einklagen können. Oder haben Sie den Begriff des Rechtsanspruches im weiteren Sinne gemeint, also dass man diesen nicht einklagen könnte, wenn das Ziel nicht erreicht wird?