Das wird Gegenstand der Gespräche sein. Es ging jetzt erst einmal darum, wie groß der Bedarf überhaupt ist, und um die Frage, wie wir den Rechtsanspruch verankern. Es ist vorgesehen, ihn in das SGB VIII aufzunehmen. Und natürlich ist die Einführung eines Rechtsanspruches auch damit verbunden, dass er einforderbar ist. Wie genau das in die Umsetzung geht, wird jetzt auch Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens sein.
PPräsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Jetzt hat dazu Frau Kollegin Dörner, Bündnis 90/Die Grünen, eine Frage.