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220. Sitzung
Mittwoch, 14. April 202119. Wahlperiode, 220. Sitzung
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Einen Rechtsanspruch soll es ab 2025 geben. Ich habe es gerade gesagt: Wir sind mit den Ländern in einem guten Gespräch, sodass wir davon ausgehen, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann. Aber der Rechtsanspruch selbst kommt ab 2025. Insofern gibt es noch genügend Zeit, Personal anzuwerben und Personal auszubilden, um qualitativ gute Angebote machen zu können.

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