Ich meine, mich erinnern zu können, Frau Ministerin, dass Sie vor eineinhalb Jahren im Rahmen der Debatte um den 25. November herum schon angekündigt haben, den Rechtsanspruch in Angriff zu nehmen. Ein Rechtsanspruch vonseiten des Bundes würde ja auch ermöglichen – und das ist der Vorschlag, den wir vorlegen –, dass der Bund in die Finanzierung eintritt und die Länder nicht alleine finanziell dafür zuständig bleiben. Diese Diskussion ist von Ihrer Seite bisher nicht angestoßen worden. Ich glaube, dass es ein Thema des Runden Tisches sein muss, wie die bessere Finanzierung auch von Bundesseite aussehen kann. Deswegen noch mal die Nachfrage: Haben Sie vor, mit dem Rechtsanspruch in dieser Wahlperiode noch konkreter zu werden?
Mittwoch, 27. Januar 202119. Wahlperiode, 205. Sitzung
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