Ich möchte anknüpfen an die Frage von Herrn Kollegen Huber, die eben gestellt worden ist. Sie haben gesagt: Es wird geprüft, ob der Anspruch auf Ganztagsbetreuung ein einklagbarer Anspruch werden soll. – Es ist also noch nicht beschlossen. Ich würde gerne von Ihnen wissen, ob Sie die Wertung für richtig halten, die dahinterstünde: Wenn ich einen einklagbaren Anspruch habe, der vom Staat nicht erfüllt werden kann, habe ich einen Schadensersatzanspruch. – Ist es ein Schaden für Eltern, wenn sie ihre Kinder nicht abgeben können? Und ist für diesen Schaden – das Kind als Schaden – der Staat verantwortlich? Ist das die richtige Wertung? Unterstützen Sie das?