Ich bedanke mich sehr herzlich für die Erlaubnis, eine Zwischenfrage zu stellen.
Sie haben gerade von dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz bzw. auf Ganztagsbetreuung gesprochen. Wenn der Staat diesen Rechtsanspruch nicht erfüllen kann, hat dann derjenige, der den Anspruch geltend gemacht hat, einen Schadensersatzanspruch? Was für einen Anspruch hat er? Entsteht ein Schaden, wenn ich mein Kind zu Hause betreuen muss, weil der Staat den Anspruch nicht erfüllen kann?