Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man den Antrag der AfD, der uns schon gestern Abend erreicht hat, liest, entsteht der Eindruck, die NATO habe die Russische Föderation im Jahr 2016 ohne jeden Anlass als möglichen Gegner benannt und hierdurch unnötig provoziert. Historische Erinnerungslücken Ihrer Fraktion überraschen uns nicht; dass sie bereits die letzten sechs Jahre umfassen, allerdings schon – Erinnerungslücken, die man sonst nur aus Untersuchungsausschüssen kennt.
Zur Erinnerung: Im März 2014 hat Russland durch die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ostukraine Grundprinzipien des Völkerrechts verletzt und seine militärischen Aktivitäten an der Grenze zur NATO erheblich intensiviert.
Die NATO hat auf dieses Verhalten reagiert. Beim Gipfel 2014 in Wales wurde der sogenannte „Readiness Action Plan“ beschlossen, der unter anderem eine verstärkte Luftraumüberwachung, mehr Übungen und die Aufstellung einer schnell verlegbaren NATO-Eingreiftruppe beinhaltete. Auf dem Gipfel in Warschau im Juli 2016 wurde als weiter gehende Maßnahme die Einrichtung einer Vornepräsenz in der Stärke von jeweils einem multinationalen Gefechtsverband in den drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen sowie in Polen beschlossen.
Seit Januar 2017 ist ein solcher Verband unter deutscher Führung im Rahmen der Enhanced Forward Presence – auf Deutsch: verstärkte vorgeschobene Präsenz – in Litauen stationiert. Dieser besteht aus bis zu 1 200 Soldatinnen und Soldaten, darunter ungefähr 500 deutsche. Zusammen mit Deutschland engagieren sich neben den Niederlanden und Norwegen auch Belgien, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, die Tschechische Republik und Island. Die beteiligten Nationen rotieren mit ihrem Personal, ihrem Material und ihrer Ausrüstung in regelmäßigen Abständen. Sie sind eben nicht, wie im Antrag irrtümlich behauptet wird, dauerhaft stationiert. Von Deutschland aus geschieht dies zweimal jährlich. Wir befinden uns mittlerweile in der siebten Rotation. Das Panzergrenadierbataillon 371 aus Marienberg hat Anfang Februar seinen Dienst zum zweiten Mal in Litauen aufgenommen.
Sollen solche Übungen durch den Deutschen Bundestag mandatiert werden? Aus Sicht unserer Soldatinnen und Soldaten, die für mich als Mitglied des Verteidigungsausschusses an erster Stelle stehen, macht dies in der Praxis keinen Unterschied. Sie sind durch die Anwendung des Auslandsverwendungszuschlags endlich den Kameradinnen und Kameraden in mandatierten Einsätzen finanziell gleichgestellt.
Was die Beschaffung von Ersatzteilen für die Instandsetzung der Fahrzeuge und Waffensysteme angeht – ein Problem, das sich durch die gesamte Bundeswehr zieht und dringend behoben werden muss –: Ich hoffe, dass die von der Ministerin kürzlich angekündigte „Initiative Einsatzbereitschaft“ bei unseren Soldatinnen und Soldaten schnell für spürbare Verbesserungen sorgt.
Vielen Dank.