Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Die betriebliche Mitbestimmung ist ein hohes Gut. Sie ist zentraler Bestandteil unserer sozialen Marktwirtschaft. Weltweit beneiden uns Arbeitnehmervertreter um die gesetzliche Ausgestaltung der Mitbestimmung in unserem Land.
Das heißt aber nicht, dass wir uns auf dem Erreichten ausruhen dürfen. In einer sich radikal ändernden Arbeitswelt müssen wir die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer den Erfordernissen dieses Wandels anpassen. Das darf allerdings nicht dazu führen, dass wir das bestehende Gesetz verkomplizieren oder es zum Strafgesetzbuch ausbauen, wie es die Linken heute wollen.
Wir als AfD wollen einen konstruktiven Weg gehen.
Dabei bekennen wir uns ausdrücklich zur Sozialpartnerschaft in den Betrieben und in Unternehmen. Wir sprechen uns klar und deutlich für die Tarifautonomie der Tarifpartner aus. Wir setzen uns mit allem Nachdruck für eine gute, vernünftige Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Betriebsräten und Arbeitnehmern ein. Folglich begrüßen wir ein gutes und verantwortungsvolles Miteinander der Betriebspartner
auf der Grundlage der bestehenden Gesetze.
Wir wollen kein Gegeneinander wie Sie, wir wollen einen vernünftigen Umgang miteinander.
Das heißt, wir wollen zufriedene Mitarbeiter und ein Unternehmen, das seine Betriebsziele erreicht.
Natürlich – das ist klar, und da rufen Sie ja schon dazwischen – verkennen wir nicht, dass es im Betrieb auch gegensätzliche Interessen gibt. Diese gegensätzlichen Interessen müssen aber im Geiste der Sozialpartnerschaft gelöst werden und nicht, wie Sie es vorhaben, Genossen von den Linken, im Klassenkampf. Das ist falsch.
Unserer Ansicht nach bietet das geltende Betriebsverfassungsgesetz insgesamt eine gute Grundlage. Es bedarf keiner Strafverschärfung.
Die Linken sprechen in ihrem Antrag von unerträglichen Grauzonen, von Betriebsrats- und Gewerkschaftsbashing, also Verfolgung. Das ist grober Unfug.
In Einzelfällen kommt so etwas vor, im Großen und Ganzen herrscht aber Betriebsfrieden in den Unternehmen, vor allen Dingen in den kleinen Unternehmen, in den mittelständischen und Familienunternehmen.
Wir wollen keine Grabenkämpfe, liebe Kollegen von den Linken. Wir hassen die Marktwirtschaft nicht. Wir sind die Partei der Marktwirtschaft.
Das ist der Unterschied.
Wir setzen uns für eine verantwortungsvolle Mitwirkung und die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Unternehmen ein. Anstatt einen Interessenausgleich zu fördern, gießen die Linken Öl ins Feuer und stellen die Arbeitgeberseite unter Generalverdacht; das ist das Problem. Ganz ehrlich, es schaudert mich, wenn ich das Wort „Schwerpunktstaatsanwaltschaften“ lese.
Schwerpunktstaatsanwaltschaften sollen dann wie Kettenhunde auf die Arbeitgeber gehetzt werden. Das ist der falsche Weg.
Wir brauchen keine Hilfe für links abgerutschte Gewerkschaften –
nicht die gehören gestärkt –, wir brauchen Hilfe für Betriebsräte. Da stimme ich mit dem Kollegen Schummer überein. Wir haben doch den Typus des Generaldirektors, der einsam herrscht, überhaupt nicht mehr in Deutschland. Wir haben Mitwirkungsrechte, Mitbestimmungsrechte, Informationsrechte, Anhörungsrechte, Beratungsrechte, Widerspruchsrechte, Unterlassungsansprüche, Anspruch auf Betriebsvereinbarung, wir haben Anspruch auf rechtliche Vertretung und Schulung. Wenn ich etwas vergessen haben sollte: Entschuldigung. Wir haben rechtliche Mittel. Wir können zum Arbeitsgericht gehen, können dort Anträge stellen, wir setzen Einigungsstellen ein, wir können sogar strafrechtlich vorgehen, wenn etwas ist. Freunde, wir haben alles. Was wollen Sie jetzt mehr?
Was wir mehr brauchen – und da bin ich ebenfalls in Übereinstimmung mit der CDU –: Wir müssen unser Betriebsverfassungsgesetz den aktuellen Bedingungen anpassen. Tut mir leid, Kollege, wenn ich es Ihnen jetzt – –
– Ich weiß, Thüringer Verhältnisse: Man darf nicht mehr loben.
Wir brauchen zum Beispiel eine qualitative Stärkung der Betriebsräte, das heißt Vereinfachung der Betriebsratswahl. Warum senken wir nicht die Schwelle und sagen, dass Betriebe mit bis zu hundert Beschäftigten dem vereinfachten Wahlverfahren unterliegen? Warum reichen uns, wenn Wahlvorschläge für die Betriebsratswahl eingereicht werden, nicht zwei Unterschriften? Das heißt, wir müssen die Hemmschwellen abbauen, damit Betriebsratswahlen leichter durchgeführt werden können, und nicht die Arbeitgeber bestrafen. Ich garantiere Ihnen: Bei einer Vereinfachung der Wahl von Betriebsräten werden sich mehr Kandidaten als bisher für die Betriebsratswahl aufstellen lassen.
Die Wahl eines Betriebsrates ist und bleibt zuallererst Sache der Beschäftigten selbst und nicht des Arbeitgebers. Deshalb bedarf es Ihres Antrages nicht. Es widerspricht zutiefst dem Geist der Sozialpartnerschaft, dem Arbeitgeber mit Strafvorschriften zu drohen. Drohungen, Strafen und Verbote sind das Weltbild linker Demagogen.
– Das ist so. – Wir dagegen bekennen uns zur Sozialpartnerschaft und zur sozialen Marktwirtschaft. Was Sie wollen, ist Sozialismus, Planwirtschaft.
Wir wollen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten. Die Alternative für Deutschland bekämpft sich – –
– billig, billig, infantil und billig! – bekennt sich ausdrücklich zur Sozialpartnerschaft und unterstützt und anerkennt die Arbeit der Betriebsräte. Wir verstehen uns als Partei des kleinen Mannes,
und wir werden in den nächsten Wochen und Monaten, auch im Hinblick auf unseren Sozialparteitag, weitere Vorschläge unterbreiten. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit – wenn sie denn von Ihrer Partei genehmigt wird.
Jetzt noch einmal zu den Linken – ich habe noch eine Minute –: Sie meinen doch nicht wirklich, dass Sie mit einer Verschärfung der Strafvorschriften die Betriebsratsarbeit innerhalb der Firmen verbessern. Also ich gehe davon aus: Das war ein demagogischer, plakativer Antrag, der äußerst dünn daherkam.
Sie müssten ihn mal veröffentlichen, damit die Bevölkerung draußen sieht, auf welchem Niveau hier gearbeitet wird.
Ich bedanke mich. Frohes Schaffen! Wiedersehen!