Sie sind ja so gut zu mir. Vielen Dank, dass ich die Frage stellen darf. – Beim Stichwort „Gäubahn“ greife ich natürlich gerne ein. Es geht um drei Ausbauabschnitte, Herr Kollege.
Für den einen Ausbauabschnitt, Horb–Neckarhausen, besteht Baurecht seit zwei Jahren. Der Finanzierungsvertrag ist unterschrieben; das Geld ist da. Die Deutsche Bahn könnte die Bagger anrollen lassen. Was wollen Sie da mit einem Beschleunigungsgesetz?
Bei den zwei anderen Abschnitten geht es um die ungeklärte Frage des Einsatzes von Neigetechnikzügen. Nur dann, wenn Neigetechnikzüge gesichert zum Einsatz kommen, macht der Ausbau an diesen Stellen Sinn. Wie wollen Sie die Frage der Neigetechnikzüge, bitte schön, über ein Gesetz klären?
Also: Der Ausbau aller drei Ausbauabschnitte kann durch das Gesetz nicht beschleunigt werden.