Frau Kollegin Schreiber, ich war bei den Anhörungen und möchte Ihre Aussage präzisieren. Sie sagten, 50 000 Euro Zwangsgeld seien Ihrer Meinung nach zu wenig, weil ein millionenschweres Unternehmen dies aus der Portokasse bezahlen werde. So habe ich Sie verstanden. Sie sollten aber wissen, dass dieses Zwangsgeld so oft erhoben werden kann, bis die Verordnung erfüllt ist.
Ich möchte nur sagen: Das ist im Gesetz geregelt. Die Höhe des Zwangsgeldes kann jede Woche neu festgelegt werden. Das sind dann nach zehn Tagen eine halbe Million Euro. Das ist schon ein scharfes Schwert, um die Verordnung durchzusetzen. Das wollte ich nur zur Information sagen.