Das hängt von der Konstellation ab – das muss ich Ihnen ganz offen sagen –, wer für wen verantwortlich ist. Die Näherin kann ja heute schon nach den jeweiligen nationalen Gesetzen das Unternehmen verklagen. Die Frage ist, ob irgendwo auf der Welt ein deutsches Unternehmen nach deutschem Recht verklagt werden kann. Dabei geht es sehr wohl um die Frage, ob das für Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten gilt oder ob wir bei einer größeren Anzahl ansetzen. Es geht um Zeitschienen; es geht um die zivilrechtliche Haftung nach deutschem Recht. All diese Punkte müssen wir besprechen.
Wenn man zum Beispiel sagt: „Bußgelder scheiden aus“, dann ist das nicht gut. Ich möchte durch meine Einlassung die Verhandlungen aber nicht verkomplizieren. Die Kolleginnen und Kollegen sitzen nämlich viele Stunden zusammen und bemühen sich um eine Einigung.