Vielen Dank für die Frage. – Nach unseren derzeitigen Informationen über 1 200. Ich sage Ihnen auch, was im Land Baden-Württemberg geschehen ist. Ich habe mich heute dort noch einmal erkundigt. Bislang wurden seit Amtsantritt unseres derzeitigen Justizministers 700 neue Stellen geschaffen, aktuell 251 Stellen für Richter und Staatsanwälte. Derzeit läuft eine weitere Einstellungsrunde. Allein an meinem früheren Landgericht sind innerhalb weniger Monate vier neue Richterstellen geschaffen worden.
Sie nehmen mir im Grunde genommen den weiteren Teil meiner Rede vorweg.
– Das würde ich an dieser Stelle nicht leugnen wollen, allerdings angeführt von einem CDU-Justizminister, Frau Kollegin Brantner.
In meinem Wahlkreis gab es im Übrigen im letzten Jahr 50 Haftsachen bei den Landgerichten. In keinem einzigen Fall wurde die sechsmonatige Frist verletzt. In allen Fällen konnte innerhalb der sechsmonatigen Frist, die für Untersuchungshaftgefangene gilt, binnen derer eine Hauptverhandlung durchzuführen ist, die Hauptverhandlung begonnen werden. Im gesamten Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart ging die Zahl der vorgelegten Akten wegen einer Verlängerung der Haftfortdauer über die Sechsmonatsfrist hinaus aufgrund von § 162 StPO zurück. Das ist die niedrigste Zahl seit dem Jahr 2009. Das mag in anderen Bundesländern anders sein. Justiz ist aber Aufgabe der Länder, und die müssen die Justiz organisatorisch und personell so ausstatten, dass sie auch arbeiten kann. Es gibt nicht zuletzt von Gesetzes wegen bei Gerichten die Möglichkeit, in eigener Verantwortung Abhilfe zu schaffen. Wir haben das mit einer dritten Strafkammer getan. Auch bei der Bagatellkriminalität hat die Staatsanwaltschaft bei der Entscheidung zwischen Opportunitätsprinzip und Legalitätsprinzip die Möglichkeit, sich dafür zu entscheiden, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung abzulehnen und beispielsweise eine Verfahrenseinstellung unter Auflagen durchzuführen.
Im Ergebnis komme ich zum Schluss – ich habe den Antrag sehr ernst genommen, Herr Professor Martens –, dass es für uns keinen Grund gibt, Ihrem Antrag zu folgen.
Vielen Dank.