In dem Gesetz, das ich anfangs vorgestellt habe, gibt es eine Regelung, die vorsieht, dass es ein Beschleunigungsgebot für diese Fälle gibt. Die müssen vorrangig bearbeitet werden. Das ist eine Regelung, die ganz konkret in diesem Gesetz enthalten ist.
Darüber hinaus könnte ich es mir jetzt relativ einfach machen und sagen: Justizverwaltung ist Sache der Länder, und damit sind die Kolleginnen und Kollegen in den jeweiligen Bundesländern zuständig. – Aber das wäre, glaube ich, zu einfach und auch der Fragestellung nicht angemessen. Deswegen: Wir haben zu Beginn dieser Legislaturperiode mit den Ländern einen Pakt für den Rechtsstaat geschlossen. Auch der Bund, obwohl es nicht seine ureigenste Verantwortung ist, hat sich finanziell beteiligt, damit 2 000 zusätzliche Stellen in der Justiz geschaffen werden. Wir sind mittlerweile – ich habe das natürlich abgefragt – so bei 1 800 neuen zusätzlichen Stellen seit Beginn der Legislaturperiode. Das zeigt, dass es genau in die richtige Richtung geht.
Der Pakt für den Rechtsstaat ist eine der Möglichkeiten, aber ich kann auch immer nur an die Kolleginnen und Kollegen appellieren, wie beispielsweise jetzt in diesem Fall: Sie haben alle über den Bundesrat eine Strafverschärfung gefordert mit der Konsequenz, dass jetzt Fälle gemäß dem oben genannten Gesetz nicht mehr eingestellt werden können, sondern verhandelt werden müssen. Dann müssen Sie aber auch die Konsequenzen tragen und die Ressourcen zur Verfügung stellen.