Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Dass Sie hier als Rechtsaußen die größte Lehre aus unserer Geschichte kaputtmachen wollen, Demokratie, die allgemeine Verbindlichkeit von Menschenrechten, das wissen wir leider alle.
Wir hier gemeinsam im Parlament – das ist der Auftrag unseres Grundgesetzes – wollen genau das Gegenteil:
dieses gemeinsame Europa als Einheit in Vielfalt, als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts bewahren und schützen. Aber dafür, meine sehr verehrten Damen und Herren, reicht es in diesen Tagen auch in einer solchen Debatte nicht, sich selber auf die Schulter zu klopfen und zu sagen: Es ist schon alles gut. – Nichts ist gut, gerade an der europäischen Außengrenze.
Schauen Sie sich die Bilder an – ja, man muss sie sich anschauen –: Nicht nur die griechischen Inseln, sondern auch das Wertefundament dieser gemeinsamen Europäischen Union stehen dieser Tage in Flammen. Das Gewaltmonopol des Staates ist ausgesetzt, und zwar auf der Grundlage dessen, dass Versprechen, die wir als Deutsche, als Europäer zu geordneten Strukturen gegeben haben, nicht eingehalten wurden. Die Zusage von 2016, von den griechischen Inseln immer wieder Kontingente zu übernehmen, wurde nicht eingehalten. Das ist Teil dieses Problems der heutigen Tage.
Journalisten, NGOs, Geflüchtete werden auf Lesbos angegriffen.
Wenn die Polizei angerufen wird, dann wird aufgelegt. „One Happy Family“, ein Familienzentrum, in dem Schulbildung, Gesundheitsversorgung geleistet wurde, stand vor Tagen in Flammen.
In Moria auf Lesbos leben 20 000 Menschen im Dreck, ausgelegt war das Lager für 3 000 Menschen. Traumatisierte Kinder spielen zwischen Müllbergen, etliche sind suizidgefährdet. Eigentlich müsste diese ganze Insel angesichts der dortigen Sicherheitslage evakuiert werden.
Wir haben daher hier letzte Woche vorgeschlagen, 5 000 Kinder als deutschen Anteil aufzunehmen, und zwar nicht nur aus Gründen der Humanität – alle zitieren hier ja gerne „Humanität und Ordnung“ –, sondern auch aus Gründen der Sicherheit, der Rechtsstaatlichkeit und der geordneten Strukturen vor Ort.
Humanität und Ordnung: Das ist kein Gegensatz, das bedingt einander. Das sehen wir nicht nur auf Lesbos, das sehen wir auch an der griechisch-türkischen Grenze. Das menschenverachtende Spiel von Herrn Erdogan funktioniert doch vor allem, weil die EU deswegen in Angst und Schrecken verfällt und weil sie in einer solchen Situation mit Tränengas und Blendgranaten auf Männer, Frauen und Kinder schießt. Das ist das Gegenteil von Ordnung. Das ist Chaos, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist ein massiver Verstoß gegen Grundrechte. Das ist beschämend.
Ja, ich sage es hier ganz deutlich, weil Sie – auch in Teilen der Regierungsfraktionen – gerne die intellektuelle Fähigkeit nicht nur von uns Grünen – das können wir verkraften –, sondern auch von vielen Menschen in diesem Land offensichtlich unterschätzen.
Niemand sagt: Das heißt offene Grenzen. – Grenzschutz ist wichtig und richtig. Europa ohne Binnengrenzen funktioniert nur mit einer Kontrolle der gemeinsamen Außengrenze.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist das Wesen einer Grenze, dass es legale Grenzübergänge gibt. Es wird ja dieser Tage auch vonseiten der Regierung hier immer wieder das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zitiert. Bitte lesen Sie das einmal genau! Wir sind ein Rechtsstaat. Da kann man das Recht nicht auslegen, wie es einem gerade passt.
– Können Sie einmal den Mund halten, meine Güte?
Dieses Urteil macht mehr als deutlich: Schutzbedürftigkeit nach Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention bedeutet einen effektiven Zugang über Einreisewege. Lesen Sie die Randnummern 201 und 212! Da steht ganz explizit drin: Auch an der europäischen Außengrenze darf es kein Niemandsland und rechtsfreie Räume geben, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Daher hätte ich von Ihnen als Regierungsfraktion in dieser Debatte erwartet, hätte ich von dieser Bundesregierung erwartet, dass sie klar und deutlich macht: Eine komplette Abriegelung der Grenzübergänge, systematische Push-Backs, Aussetzung des Asylrechts, da sagt man nicht: Da stehen wir in Sympathie daneben, sondern: Das ist nicht vereinbar mit dem Grundsatz der Zurückweisung aus der Genfer Flüchtlingskonvention.
Die Europäische Menschenrechtskonvention wird hier gebrochen. Es ist nicht vereinbar mit der EU-Grundrechtecharta.