Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Auch wenn die Zahl der infizierten Menschen in Deutschland erfreulicherweise nicht mehr so stark steigt wie in den letzten Wochen und gerade im Vergleich zu manchen Ländern besser ist, haben wir nach wie vor allen Grund, wachsam zu sein und insbesondere Veranstaltungen wie Konzerte und Sportevents nicht zuzulassen, so leid es uns allen auch tut. Auch Freizeiteinrichtungen müssen wir leider noch geschlossen halten; denn es geht darum, die Schutzbedürftigen in unserer Gesellschaft zu schützen. Deswegen ist das leider erforderlich.
Aber auch die Veranstaltungsbranche wird dadurch vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Deswegen müssen wir hier handeln. Wir müssen die Veranstalter unterstützen, die Musiker, die Sportler, die Künstler und vor allem all diejenigen, die in der Veranstaltungsbranche tätig sind. Deswegen ein herzlicher Dank an Justizministerin Lambrecht dafür, dass sie dieses gute Gesetz, das wir heute hier beraten und das wirklich helfen wird, so schnell auf die Beine gestellt hat.
Es geht insbesondere darum, dass wir den Veranstaltern die Liquidität erhalten; denn genau diese Finanzmittel brauchen sie jetzt, damit sie Ersatzveranstaltungen organisieren können oder neue Veranstaltungen für das nächste Jahr, um dort die Veranstaltungen, die jetzt leider ausfallen, nachholen zu können.
Was machen wir konkret? Wer wie ich Tickets für die Toten Hosen oder für die Ärzte ergattert hat, der könnte nach heutiger Rechtslage den Kaufpreis zurückfordern und dadurch dafür sorgen, dass bei den Veranstaltern ein erheblicher Abfluss von Liquidität und finanziellen Mitteln erfolgte. Ich würde das nicht machen. Ich freue mich auf das Ersatzkonzert, wenn die Konzerte nicht stattfinden werden. Aber viele könnten das heute zurückfordern. Und genau deshalb müssen wir dieses Gesetz beschließen: damit nicht der Kaufpreis zurückgefordert werden kann, sondern damit es einen Gutschein gibt, der dann im nächsten Jahr oder schon in diesem Jahr für ein Ersatzkonzert oder eine andere Veranstaltung eingelöst werden kann. Das ist eine ganz wichtige Maßnahme, um die Liquidität der Veranstalter zu erhalten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir regeln also konkret, dass die Tickets, die vor dem 8. März gekauft wurden, nicht vor Januar 2022 gegen den Kaufpreis eingetauscht werden können, sondern dass die Ticketinhaber dafür Gutscheine bekommen, die sie dann nach freier Wahl für das Ersatzevent oder eine andere Veranstaltung einlösen können. Und – uns ganz wichtig – wir brauchen eine Härtefallklausel, damit in den Fällen, in denen es für den Ticketkäufer unzumutbar ist, den Kaufpreis nicht zu bekommen, schon heute der Ticketpreis zurückgefordert werden kann. Da werden wir im parlamentarischen Verfahren sicherlich prüfen müssen, ob wir noch präziser und genauer die Unzumutbarkeit im Gesetz definieren und regeln.
Wir wollen auch klarstellen, dass die Gutscheine nicht personenbezogen sind, sondern dass sie übertragen werden können. Sicherlich wird uns auch die Frage beschäftigen, ob wir nicht eine Insolvenzsicherung für die Gutscheine brauchen. Auch damit werden wir uns im Gesetzgebungsverfahren beschäftigen.
Wir helfen also mit diesem Gesetz nicht nur den Veranstaltern, sondern – und das möchte ich ausdrücklich noch mal sagen – auch all den Musikern, Künstlern und Sportlern und all denjenigen, die in der Veranstaltungsbranche tätig sind, ihre Verdienstmöglichkeiten möglichst bald nachzuholen; denn wir wollen eben nicht, dass die Veranstalter pleitegehen. Das wäre nämlich die Folge, wenn wir diesen Gesetzentwurf heute hier nicht einbringen würden. Vielmehr wollen wir insbesondere die lebendige Musikszene mit den vielen Festivals, die wir in Deutschland haben – ob es Wacken ist, Rock am Ring oder viele andere kleine Festivals: für jeden Musikgeschmack gibt es etwas –, erhalten. Für die wollen wir dieses Gesetz machen. Stimmen wir also der Ausschussüberweisung heute zu.
Long Live Rock ʼnʼ Roll.