Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Situation in der Veranstaltungsbranche ist dramatisch. Es fallen nach wie vor Konzerte aus, es fallen nach wie vor Sportveranstaltungen aus, und viele Freizeitveranstaltungen sind abgesagt. Damit entgehen den Veranstaltern wichtige Einnahmen, auf die sie angewiesen sind. Damit geraten dann auch Künstlerinnen und Künstler, Sportler und auch diejenigen, die in der Veranstaltungsbranche ansonsten ihren Arbeitsplatz haben, in Existenznot. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Dieses Gesetz leistet einen ganz wichtigen Beitrag dazu, dass wir unsere Kulturlandschaft mit den Events in Deutschland erhalten und ganz viele Arbeitsplätze sichern. Ein ganz wichtiges Gesetz!
Denn wir wollen nicht, dass die Kulturlandschaft in Deutschland mit den vielfältigen Konzerten – ob „Wacken“, „Rock am Ring“, Nischenkonzerte, Opern – unwiederbringlich kaputtgeht – auch Sportveranstaltungen will ich erwähnen –, was unzweifelhaft der Fall wäre, wenn wir hier Insolvenzen hätten, die unweigerlich kommen würden, wenn wir den Veranstaltern die Liquidität nehmen würden.
Kurz noch mal zusammengefasst: Wir werden regeln, dass Ticketkäufer beim Konzertausfall statt der Erstattung des Kaufpreises einen Gutschein bekommen. Spätestens im Januar 2022 können sie das Geld zurückfordern, wenn sie keine alternative Verwendung für den Gutschein gefunden haben. Also, wir lassen die Veranstalter nicht pleitegehen, damit die Events stattfinden können. Die Veranstalter brauchen die Liquidität, um im nächsten Jahr oder vielleicht auch schon in diesem Jahr Nachfolgeveranstaltungen organisieren zu können.
Ja, ich will offen sagen: Die SPD hätte sich gewünscht, noch mehr Verbraucherschutz in diesem Gesetz zu regeln.
Gerne hätten wir etwa die Härtefallklausel präziser in Form von Regelungsbeispielen gestaltet, sodass für alle Beteiligten klar ist, wann ein Härtefall vorliegt. Wir hätten gerne auch eine Schlichtungsstelle gehabt. Gerne hätten wir auch über die Insolvenzabsicherung gesprochen. Und auch wenn wir davon ausgehen, dass die Gutscheine frei übertragbar sind, hätten wir es gerne im Gesetz ausdrücklich so geregelt. Aber um es deutlich zu sagen: Das war mit dem Koalitionspartner leider nicht zu machen.
Dennoch: Ich glaube, es ist unterm Strich ein gutes Gesetz, weil es für einen wirklich fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Ticketkäufer auf der einen Seite und den Veranstaltern auf der anderen Seite sorgt. Wir sichern den Veranstaltern, wie gesagt, die Liquidität, die sie jetzt brauchen. Insofern ist es unter dem Strich ein gutes Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen.