Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz wird weit über die Krise hinaus das Vertrauen darauf beeinträchtigen, dass im Fall der Nichtleistung erbrachte Vorauszahlungen zurückgezahlt werden. Die Bereitschaft, nach der Coronakrise auf Vorkasse zu kaufen, wird sinken,
sodass diejenigen Unternehmen, die die Krise überleben, am Ende zusätzlich geschwächt werden –
so die CDU in ihrer klügsten Form, der Vorsitzende des Rechtsausschusses Professor Hirte.
Weder der rechtspolitische Sprecher Herr Luczak noch der Verbraucherschutzbeauftragte Herr Steineke haben widersprochen.
Wenn das allen klar ist: Wer führt eigentlich in dieser Koalition? Die Union offensichtlich nicht. Wenn es aber die SPD ist, frage ich mich: Wie kann das sein?
Die Partei, die angeblich für die Menschen mit dem kleinen Portemonnaie kämpft, die vielzitierte Krankenschwester, den oft erwähnten Dachdecker,
diese SPD, die in Gestalt der Verbraucherschutzministerin kommt und die Frage, wie den Kinos und Clubs, den Theatern und Sportvereinen in ihrer Not zu helfen ist, so beantwortet: „Wir schneiden genau diesem ,kleinen Mannʼ die Verbraucherechte ab.“ –
wie, meine Damen und Herren, passt das zusammen?
Der Gesetzentwurf sollte schon letzte Woche ins Plenum. Die Coronakrise ist jetzt eine Woche älter; der Entwurf kein bisschen klüger. Zwangscharakter, Härtefälle, Rückwirkung – alles ist noch genauso drin, alles noch genauso schlimm.
Noch hat der Verbraucher einen Erstattungsanspruch in Geld, wenn der Veranstalter seine Leistung nicht erbringen kann. Das nehmen Sie dem Verbraucher heute weg. Mit dem ungesicherten Gutschein machen Sie den Verbraucher ungewollt zum Kreditgeber, und das auch noch zu besonders miesen Konditionen, wie die Unzumutbarkeitsregel zeigt.
Meine Damen und Herren, es ist nicht hinnehmbar, dass der Verbraucher, also der Gläubiger, gegenüber dem Unternehmer, also dem Schuldner, sämtliche persönlichen Vermögensverhältnisse offenlegen muss, um die Unzumutbarkeit nachzuweisen.
Aus Sicht der Freien Demokraten ist Ihr Gesetzentwurf für einen Zwangsgutschein falsch. Es geht nur freiwillig,
und das haben wir in unserem Antrag sowohl für den Veranstaltungsbereich als auch für den Reisebereich ausbuchstabiert: Die Erstattung in Geld muss möglich bleiben, der Gutschein soll nicht personengebunden sein, und die Einlösung darf nichts extra kosten. Das Gesetz muss sicherstellen: Bei Nichteinlösung bis Ende 2021 erstattet der Veranstalter unaufgefordert und unverzüglich den Ticketpreis. Das Insolvenzrisiko der Unternehmer wird nicht ganz auf den Verbraucher abgewälzt. Schließlich sind die Gutscheine abzusichern, indem betroffene Unternehmen Zugang zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds erhalten.
Vielen Dank.