Meine Damen und Herren – letzter Satz –, wir möchten in aller Deutlichkeit sagen: Grundrechtseinschränkungen laut § 5 des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite – das kennen wir ja alle – sind klar zu befristen. Es gibt für uns keine Einschränkungen der Grundrechte durch die Hintertür bei besonderen Maßnahmen. Das lehnen wir ab, meine Damen und Herren.