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156. Sitzung
Donnerstag, 23. April 202019. Wahlperiode, 156. SitzungBeteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten militärischen Krisenbewältigungsoperation im Mittelmeer EUNAVFOR MED IRINI
4 VermerkeReaktionswert: lebhaft181 Wörter Zwischenfrage Im Protokoll lesen

Die Regeln für diese Art von Operationen sind klar.

Wir kennen die Regeln nicht!

Wir haben sie nicht!

Das ist ein Punkt, den ich auch gerade ansprechen wollte. Es ist so, dass die Schiffe angehalten werden dürfen und ein Durchsuchungsersuchen vorgetragen werden kann.

Beifallbei Abgeordneten der AfD

Über die Erlaubnis, zu durchsuchen, entscheidet nicht der Kapitän des Schiffes. Vielmehr hat der Flaggenstaat des Schiffes – in diesem Fall wäre es Russland – die Gelegenheit, innerhalb von einer festgesetzten Frist von vier Stunden der Durchsuchung des Schiffes zu widersprechen. Wenn das nicht erfolgt, findet die Durchsuchung des Schiffes statt. Wenn Widerspruch seitens Russlands kommt – Sie haben Russland als Beispiel gewählt, deswegen bleibe ich dabei –, dann wird Russland sich öffentlich und vor der diplomatischen Community dafür rechtfertigen müssen, warum sie das getan haben und damit einen politischen Preis zahlen müssen. Staaten, die das dann tun, können nicht mehr wie bisher unbemerkt und unbeobachtet Waffenlieferungen nach Libyen bringen. Ich finde, das ist schon ein entscheidender Fortschritt gegenüber der bisherigen Situation, wie wir sie zum Beispiel im Augenblick im Mittelmeer haben.

Beifallbei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD
Zurufvon der CDU/CSU: Das Beispiel Russland war gut gewählt!

Wir können alle hypothetischen Möglichkeiten durchspielen, aber das hilft uns heute nicht weiter. – Herr Neu, Sie haben das Wort.

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