Das sind keine Regeln speziell für diesen Einsatz, sondern generell geltende Regeln für die Durchsuchung von Schiffen im Falle von Embargos dieser Art. Sie wurden nicht speziell für den Irini-Fall geschaffen sind, sondern sie richten sich analog an dem aus, was bisher für vergleichbare Fällen vereinbart war. Ich halte das für gut. Ich glaube, dass wir nicht daran vorbeikommen – es muss eine entsprechende Unterstützung der Staaten geben, die das etwas anders sehen als wir –, dass man den Flaggenstaat fragen muss. Aber es muss, wie ich finde, dann eben auch dokumentiert, publiziert und diskutiert werden, warum, wieso, weshalb ein Land den Zugriff auf das Schiff verweigert. Ich glaube, dadurch wird die Hemmschwelle höher, als es heute der Fall ist; denn, wie gesagt, man zahlt einen politischen Preis, wenn man sich für den Bruch eines Abkommens rechtfertigen muss, unter das man in Berlin am 19. Januar seine Unterschrift gesetzt hat. Immerhin waren das die Staats- und Regierungschefs bzw. die Außenminister.
– Die Regeln, so wie ich sie gerade dargestellt habe, gelten nicht nur für den Irini-Fall, sondern sind gemäß Völkerrecht in vergleichbaren Fällen bereits früher angewendet worden. Das war eine weitere Antwort auf die Antwort.
Ich komme jetzt zurück zu meinem kurzen, knappen Manuskript. Ich möchte gerne meine Erwartung zum Ausdruck bringen, dass Deutschland sich an Irini vernünftig, kraftvoll, mit hochwertigen Fähigkeiten beteiligt. Wir tun das vermutlich mit einem Seefernaufklärer. Das ist tatsächlich eine Hochwehrfähigkeit, die wir da bereitstellen können. Wir tun das mit hochqualifiziertem Personal im Stab in Rom. Ich würde mir wünschen, dass wir uns im Hinblick auf die Weiterführung des Mandats – es soll ja zunächst einmal bis Ende April in dieser Form laufen; die EU wird das voraussichtlich in den nächsten Jahren fortführen; Deutschland sollte dann entsprechend mitwirken – auch mit einer seegehenden Einheit, also mit einem Schiff, an diesem Mandat beteiligen. Ich warte mit Spannung und Zuversicht auf die Pläne des Bundesverteidigungsministeriums, das ja wohl ins Auge gefasst hat, sich möglicherweise ab Spätsommer mit einem Schiff zu beteiligen.
Es wurde im Zusammenhang mit diesem Mandat natürlich auch wieder darüber diskutiert – das wurde vorhin auch in diesem Hause angesprochen –, ob von einer solchen Marineoperation im Mittelmeer ein Pull-Effekt ausgehen könnte, also quasi eine Motivierung von Schleppern und Schleusern damit einhergehen könnte, Menschen zu überreden, ihnen Geld dafür zu geben, dass sie mit Nussschalen, mit Schlauchbooten aufs Mittelmeer gebracht werden, so nach dem Motto: Dort wartet die europäische Marine, um euch aufzunehmen. – Ich glaube, dass ein Pull-Effekt in dieser Form nie wirklich die Entwicklung dominiert hat. Es wird sicherlich Einzelfälle geben, in denen das der Fall ist. Ich glaube aber, dass die Entscheidung eines Menschen, sich in eine solch lebensgefährliche Situation zu bringen, nicht durch die bloße Überredungskunst eines Schleppers hergestellt werden kann.
Dennoch enthält dieses Mandat der Europäischen Union einen Mechanismus, der vorsieht, dass, falls ein Staat der Auffassung ist, dass ein solcher Pull-Effekt doch entsteht bzw. ausgelöst wird, auf Wunsch dieses einen Staates die Operation für zunächst acht Tage unterbrochen wird. Dann berät das PSK-Gremium, das Politische und Sicherheitspolitische Komitee der Europäischen Union, darüber und entscheidet, ob und in welcher Form die Operation wieder aufgenommen wird. Im Zweifel, wenn sich das wiederholt und häuft, muss die Mission von den Außenministern weiterentwickelt werden. Ich glaube und hoffe aber, dass das niemals eintritt und diese Operation vielmehr vernünftig durchgeführt werden kann – mit Beteiligung der Bundeswehr.
Herzlichen Dank.