Es wäre relativ simpel: Sie müssten einzig und allein die Durchführungsvereinbarung mit den Ländern an dieser Stelle korrigieren. Lassen Sie zu, dass eine entsprechende Entnahme in Höhe von 1 180 Euro möglich ist, das ist der Pfändungsfreibetrag.
Das würde vielen helfen. Das wäre unbürokratisch, zielgenau und im Übrigen nicht teurer als Ihr jetziges System.
Vielen Dank.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Vielen Dank, Frau Kollegin Müller. – Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt, letzter Redner des heutigen Tages ist der Kollege Sebastian Brehm, CDU/CSU-Fraktion.
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Beifall bei der CDU/CSU