Danke, Herr Präsident. Danke, Frau Ministerin. – Ihr Kollege, der Herr Staatssekretär Pronold, hat heute im Umweltausschuss auch zu diesem Thema Stellung bezogen, und sowohl er wie auch eine Vertreterin Ihres Ressorts in Bonn haben sich dahingehend geäußert, dass es zu großen Verzerrungen der Messwerte im Stickoxidbereich durch Windaufkommen an den Messstellen kommen kann. Die Frage ist jetzt natürlich: Wie groß ist die prozentuale Abweichung an den Messstellen in Abhängigkeit vom Windaufkommen, und ist diese Art und Weise der Erhebung dann noch eine geeignete Form, um den Grenzwert für Stickoxide festzulegen? Und wäre es dann im Umkehrschluss nicht sinnvoller, auf EU-Ebene die Luftqualität nicht über einen Emissionsgrenzwert festzulegen, der dann partiell und vorteilsbelastet für den Autoverkehr gilt, sondern dezidiert einen Wert festzulegen, was aus dem Auspuff eines Autos tatsächlich rauskommen darf, und diesen Wert als Grenzwert für den Schadstoffausstoß der Autos zu bestimmen?
Mittwoch, 6. Mai 202019. Wahlperiode, 157. SitzungBefragung der Bundesregierung
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