Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Strafrecht ist das schärfste Schwert unseres Rechtsstaats, und wir nutzen es immer nur dann als Ultima Ratio, wenn wichtige, sehr wichtige Belange unseres Zusammenlebens es zwingend erfordern und genau darum geht es bei unserem Gesetzentwurf, den ich heute einbringe.
Es geht um zwei Verhaltensweisen, die mit unserer Werteordnung schlechthin unvereinbar sind und die wir deshalb unter Strafe stellen wollen. Wir erleben es immer häufiger: Menschen verunglücken, Menschen sterben, und andere zücken ihre Kamera oder ihr Handy, um Fotoaufnahmen von ihnen zu machen.
Da wird fotografiert, das Foto wird unter Umständen ins Netz gestellt, es wird geteilt, es wird gelikt. Bislang stand dieses Verhalten nur dann unter Strafe, wenn der Verletzte ein lebendes Unfallopfer war. Lebende Unfallopfer zu fotografieren und diese Fotos zu verbreiten, steht schon unter Strafe. Das Fotografieren von Verstorbenen hingegen ist bis heute straffrei, und das darf nicht länger so bleiben.
Es ist höchste Zeit, dass sich das ändert.
Wer aus Sensationsgier Tote fotografiert, wer solche Bilder teilt, tritt das Persönlichkeitsrecht mit Füßen und – vor allen Dingen – fügt Angehörigen unglaubliches Leid zu. Er gefährdet womöglich auch Rettungsmaßnahmen. Deswegen soll derjenige künftig genauso bestraft werden wie der, der lebende Unfallopfer fotografiert, nämlich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe. Meine Damen und Herren, das ist gerecht, das schreckt ab, und das unterstreicht: Hier geschieht schweres Unrecht.
Ich komme zum zweiten Punkt des Gesetzentwurfs. Auch dabei spielen Fotohandys und diejenigen, die sie benutzen, eine Rolle – eine widerliche Rolle sogar! Es geht nämlich darum, dass voyeuristische Fotos gemacht werden. Da wird unter den Rock, unter das Kleid oder in den Ausschnitt fotografiert: meistens heimlich und meistens gegen den Willen der Betroffenen, in der U-Bahn, auf Rolltreppen – auch das mittlerweile immer häufiger –, wo immer sich Menschen begegnen. Bei den Betroffenen – das verwundert nicht – hinterlässt dieses Verhalten Wut und Empörung. Völlig zu Recht.
Wer solche entwürdigenden Bilder herstellt, wer solche Bilder mit anderen teilt, soll künftig bestraft werden, und zwar ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Damit machen wir deutlich: Das ist keine Petitesse, das ist auch kein kleiner Streich, sondern das ist ein massiver Eingriff in die Intimsphäre. Hier geht es um Unrecht, das uns alle angeht, und hier muss der Staat eingreifen.
Meine Damen und Herren, Strafrecht ist kein Allheilmittel – nein, mit Strafrecht kann man nicht alles regeln –; aber das Strafrecht ist ein wichtiges Instrument, um sich der Grundregeln unseres Zusammenlebens zu vergewissern und um abzustecken, was zum sozialethischen Minimum unseres Zusammenlebens gehört. Mit diesem Gesetz will ich einen entsprechenden Beitrag leisten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.