Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle fest: Wir alle sind uns hier einig. Gesellschaftliches Zusammenleben braucht Regeln. Ob in der Familie, bei der Arbeit, in der Kita, in der Schule, in der Freizeit: Jeder Einzelne von uns, ob Mann, Frau, divers, Kind oder Erwachsener, möchte sich frei entfalten können, so leben und agieren, wie es ihm gerade gefällt. Das ist in unserem Land auch grundsätzlich möglich. Aber einzelne Handlungs- und Entfaltungsmöglichkeiten sind für uns so wichtig, dass wir sie in unserer Verfassung, unserem Grundgesetz, geschützt haben. Die nähere Ausgestaltung erfolgt dann durch Gesetze.
Nehmen wir beispielsweise die Freiheit des Einzelnen. Sie ist nicht unbegrenzt, sondern endet dort, wo sie in Rechte anderer eingreift, diese beschränkt oder sogar verletzt. Jeder kann erwarten, dass andere ihm mit Respekt, mit Würde und Anstand und – der Kollege Martens hat es auch gesagt – mit Achtung der Person begegnen. Das lernen Kinder von ihren Eltern durch Erziehung. Werte werden vermittelt durch Vorleben, Erleben, Erfahren. Sofern Kinder bestimmte Spielregeln in der Familie nicht einhalten und Grenzen überschreiten, erfahren sie in der Regel Konsequenzen – das sollten sie zumindest.
Auch in der Gesellschaft gibt es in verschiedensten Bereichen Spielregeln, die in Gesetzen geregelt sind und wo unter anderem auch Sanktionen festgelegt sind, um abzuschrecken und auf diejenigen einzuwirken, die Grenzen und damit Rechte und Rechtsgüter anderer Personen verletzt haben.
Seit dem Aufkommen von Facebook, Instagram und anderen sozialen Netzwerken ist es gängige Praxis geworden, jeden Schritt, jede Sporteinheit, jede Tasse Kaffee oder auch die Tasse Tee mit der Community zu teilen. Über Sinn und Unsinn diesbezüglich darf man hier sicherlich kontrovers diskutieren.
Was aber überhaupt nicht geht, liebe Kolleginnen und Kollegen, und was eigentlich unser Anstandsgefühl verbieten sollte, sind Foto- und Videoaufnahmen der Intimsphäre. Bisher war das nur in geschützten Bereichen verboten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aber gerade auch in der Öffentlichkeit müssen solche Aufnahmen unter den Rock oder in den Ausschnitt verboten sein und unter Strafe gestellt werden, damit sich die Täter auch als Täter fühlen. Liebe Gökay, wir sind schon der Meinung, dass das nicht objektiv zu sehen ist, sondern dass wir auf die Täter einwirken sollten. Dasselbe gilt für Fotos und Videos an Unfallstellen, von Unfallopfern und insbesondere auch von Unfalltoten. Hier ist jede Tat eine Tat zu viel. Wir brauchen uns nicht darüber zu streiten oder erheben, wie viele Straftaten begangen worden sind, sondern es besteht Handlungsbedarf. Deshalb brauchen wir die Änderungen im Strafgesetzbuch zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei unbefugten Bildaufnahmen, die mit diesem Gesetzentwurf vorgelegt wurden. Mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben wir diesen relativ neutralen Titel so formuliert: „Kein Bock auf unterm Rock“ oder auch: „Eine Unfallstelle ist kein Freilichtmuseum“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer das nicht versteht oder verstehen möchte, der soll zukünftig die Konsequenzen spüren und soll sich strafbar machen. Es ist die Auffassung der SPD-Fraktion: Regelung so viel wie nötig, aber auch so wenig wie möglich. Die Verschärfung der bestehenden Straftatbestände ist daher nach unserer Auffassung nötig. Wir begrüßen den vorliegenden Gesetzentwurf.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.