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158. Sitzung
Donnerstag, 7. Mai 202019. Wahlperiode, 158. SitzungVon Dänemark lernen – Keine Staatshilfen für Konzerne in Steueroasen oder Gewinnentnahmen wie Dividenden und Aktienrückkäufe
3 VermerkeReaktionswert: niedrig117 Wörter Im Protokoll lesen

Die KfW würde vertraglich zu verabreden haben, dass die Gelder, die dort als Kredite, verzinst und rückzahlbar, zur Verfügung gestellt werden, dem Unternehmensstandort Deutschland helfen. Diesen Vertrag muss man dann entsprechend gestalten.

Aber sie können es bekommen? Okay!

Man muss dann schauen, ob in dieser Liste mit den 40 Steueroasen auch die Niederlande aufgeführt sind. Das sollte man im Einzelfall prüfen.

Gibt es da einen Kanal, der letztendlich nur dazu dient, dass unser Zuschuss oder unser günstiger Kredit, für den letztendlich der Staat haftet,

Das ist ja die Voraussetzung des Gesetzes!

dann in den Niederlanden landet, um ihn von dort über Irland nach Panama weiterzuleiten, dann muss der Vertrag – das wäre meine Meinung – so gestaltet sein, dass die Antwort ist: Ja, die Niederlande bekommen das Geld bei einer klugen Vertragsgestaltung.

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