Frau Kollegin Rottmann, in dieser Allgemeinheit sehe ich das nicht. Ich sehe es in Bezug auf Maßnahmen, die auf Grundlage des § 5 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes ergriffen werden, und Eilentscheidungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes zu Schulbesuchen oder zur Einschränkung des öffentlichen Nahverkehrs als gefährlich an, dass Sie in Ihrem Antrag geschrieben haben: Falls es nicht gelingen sollte, dass der Deutsche Bundestag in der nächsten Sitzungswoche, die auf eine solche Verordnung oder Anordnung fällt, darüber abstimmt, ob sie richtig oder falsch ist, wird die Verordnung oder Anordnung aufgehoben. – Das halte ich für zu riskant.
Diese Verbindung, diese Konnexität herzustellen, halte ich für zu riskant, gerade bei diesen so wichtigen Eilentscheidungen. Gelingt es nämlich nicht – es könnte doch sein, dass die Infektion den Deutschen Bundestag daran hindert, in irgendeiner Form zusammenzukommen –, dann würde die Rechtsgrundlage für dringend notwendige Eingriffe entfallen. Das könnte doch passieren. Deshalb halte ich das bei diesen Maßnahmen in diesem Zusammenhang für zu riskant. Verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig ist das, was Sie sagen schon; das habe ich ja auch ausgeführt. Aber in diesem Punkt bin ich der Meinung, dass das zu riskant ist.
Lassen Sie mich kurz auf die Tracing-App eingehen, weil der Kollege von Notz etwas dazu gesagt hat. Unsere Zauberformel heißt, Herr Kollege von Notz: doppelte Freiwilligkeit. Die Datenschutzregeln werden strikt eingehalten, egal ob europäisch oder national. Es dürfen nur epidemiologisch relevante Kontakte der letzten drei Wochen gespeichert werden, ohne das Bewegungsprofil zu erfassen. Die Datenfreigabe ist ebenso freiwillig, wie es freiwillig ist, ob man diese Daten weitergeben will oder nicht. Der Betreffende entscheidet selber, und es hat für ihn keine nachteiligen Konsequenzen.
Ich möchte kurz noch etwas zu den Eingriffen in das föderale Staatsgefüge sagen, wie das die FDP, aber auch die Linken beim Katastrophen- und Infektionsschutzgesetz gerne machen würden. Wir haben, denke ich, gesehen, dass zentralistisch organisierte Staaten wie Frankreich oder regional orientierte Staaten wie Italien im Vergleich schlechter durch die Krise gekommen sind als wir als föderaler Staat. Ich will Ihnen das auch an einem Beispiel zeigen. In meinem Wahlkreis in Ravensburg hat man nicht nur bei den Gesundheitsämtern die Infektionsketten verfolgt, weil man gemerkt hat, dass die Kapazitäten schnell zu Ende waren. Nein, man ist sogar zu den Ortsbehörden gegangen, weil diese mehr Akzeptanz erfahren und weil dort zusätzliches Personal vorhanden war.
Wir begreifen den Föderalismus als DNA der Bundesrepublik. Deshalb glauben wir auch, dass es nicht notwendig ist, sich in den Strafvollzug der Länder einzumischen. Auch dort haben wir die Infektionen vermieden. Das, was Sie von den Linken fordern, die Zurückstellung von Freiheitsstrafen und deren Vollstreckung im Ersatzfreiheitsstrafenbereich, macht Baden-Württemberg bereits. In der Haftanstalt in meinem Wahlkreis Ravensburg gibt es keinen einzigen Infektionsfall.
Zu guter Letzt sollten Sie uns hier nicht ein Trojanisches Pferd präsentieren, in dessen Bauch Sie die audiovisuelle Aufzeichnung der Strafverhandlung genauso transportieren wie das Verhüllungsverbot von Prozessbeteiligten, das Sie auf den Prüfstand stellen wollen, oder die Verteilung von Flüchtlingen, die Sie jetzt direkt den Kommunen zuweisen wollen, ohne die Bleibeperspektive zu überprüfen.
Schließen will ich mit einer Forderung aus dem Antrag der FDP: Die Bildung einer unabhängigen Freiheitskommission fordert sie. Meine Damen und Herren von der FDP: Das sind wir doch schon. Das sind wir: die Mitglieder des Deutschen Bundestages mit der Freiheit, die uns Artikel 38 Grundgesetz gibt, ungebunden, was Weisungen und Aufträge anbelangt, und nur dem Gesetz und unserem Gewissen unterworfen.
Vielen Dank.