Ich gebe Ihnen gerne die Antwort: weil für das Infektionsschutzgesetz der Gesundheitsausschuss zuständig ist. Und wir haben ja gesagt: Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, an den Sitzungen und einer Anhörung des Gesundheitsausschusses auch als Mitglied eines anderen Ausschusses teilzunehmen und gegebenenfalls auch Fragen zu stellen und die Sachverständigen um ihre Meinung zu bitten. Das erachten wir als ausreichend.
Sie wollen allerdings den Fortbestand einer entsprechenden Verordnung davon abhängig machen, dass der Bundestag in der auf den Erlass der Verordnung folgenden Sitzungswoche seine ausdrückliche Zustimmung erteilt. Gerade beim Infektionsschutzgesetz halte ich das für zu riskant. Ansonsten entfällt ja nach Ihrer Ansicht die Rechtsgrundlage.
Wie die Antragsteller sehe ich auch die Justiz in einer besonderen Verantwortung, der sie mit ihren Entscheidungen bisher absolut gerecht geworden ist. Deutschland sollte daher in der kommenden EU-Ratspräsidentschaft die Eingriffe in die Unabhängigkeit der dritten Gewalt durch EU-Mitgliedstaaten wie Ungarn oder Polen besonders im Auge behalten und direkt ansprechen. Denn: „Wir müssen“, um es mit den Worten des EU-Auslandsbeauftragten Josep Borrell zu sagen, „aufpassen, dass die Demokratie“ in diesen Ländern „nicht zum Opfer der Pandemie wird“.
Diese Krise liefert auch den Nachweis, dass die Gesellschaften, die mit autokratischen Regimen versehen sind, gleich ob sie China oder Russland heißen, die auf Intransparenz und einseitige Anweisungen setzen, unterlegen sind. Entlarvt hat sie populistisch agierende und argumentierende Politiker wie einen Boris Johnson, einen Donald Trump oder auch einen Herrn Bolsonaro als unfähig und gefährlich.
Sicher ist, dass wir die beachtlichen Erfolge, die wir bislang erzielt haben, letztendlich darauf stützen können, dass die ganz große Mehrheit der Menschen in diesem Land, in unserer liberalen Demokratie, die ergriffenen Maßnahmen nicht aufgrund von Repression, sondern innerer Überzeugung mitgetragen haben. Dafür sage ich allen Danke.
Die Frage ist, was wir jetzt noch zusätzlich machen sollen oder müssen, um dem Gesundheitsschutz Rechnung zu tragen, ohne dadurch die erwähnten Grundrechte über das erforderliche Maß einzuschränken; denn nur dann tragen wir dem über allem stehenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung.
Einige der Vorschläge, die in den Anträgen von Grünen, Linken und FDP enthalten sind, möchte ich herausgreifen, aber auch zugleich aufzeigen, warum wir als CDU/CSU diesen Anträgen nicht folgen können. Teilweise haben sich die Punkte auch erledigt. Das gilt beispielsweise für die geforderte Aufhebung von Gottesdienst- und Versammlungsverboten. Das ist erledigt. – Da will jemand fragen.