Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Bundeskanzlerin, die EZB hat seit 2015 Staatsanleihen im Wert von rund 2,8 Billionen Euro von zum Teil hochverschuldeten Euro-Staaten aufgekauft.
Es ist völlig unvorhersehbar, wann und in welcher Höhe diese Anleihen in den Markt zurückgeführt werden. Und es ist ebenfalls unvorhersehbar, welche Ausfallrisiken auch mit Wirkung auf Deutschland mit diesem Anleihenerwerb verbunden sind. Diese Transaktionen sollen angeblich der Finanzstabilität dienen. Es könnte aber auch sein, dass es sich dabei um eine EU-rechtlich verbotene Staatsfinanzierung handelt.
Haben Sie daher Verständnis für die Sicht des Bundesverfassungsgerichts, dass die Verhältnismäßigkeit des Handelns der EZB infrage zu stellen ist?