Herr Kollege Amthor, Sie haben gerade gesagt, dass in der Frage der Interpretation des Verfassungsgerichtsurteils die politischen Folgewirkungen irrelevant seien. Jetzt sind wir Grüne sehr große Freunde des Verfassungsgerichts
und akzeptieren sowieso alle Entscheidungen. Wir haben ja auch unsere Parlamentsrechte in Europafragen schon einmal vor Gericht durchgesetzt.
Dennoch möchte ich sagen: Das Verfassungsgericht Deutschlands hat sich in der Vergangenheit über die Entmachtung der unabhängigen Justiz in Polen explizit besorgt gezeigt und hat dies auch mit Briefen nach Polen belegt. Ich finde, dass man von denselben Richtern erwarten kann, dass sie in ihre Entscheidung die mögliche Reaktion der Architekten der polnischen Justizreform auf dieses Urteil einberechnen, die nämlich ihre Linie bestätigt sehen, dass der EuGH keine Prüfungskompetenz darüber hätte, ob das Richterdisziplinierungsgesetz, das die PiS verabschiedet hat, überhaupt Geltung haben kann oder nicht.
Ich denke, dass wir, ohne das Gericht zu kritisieren, unserem Verfassungsgericht schon zumuten können, diese Folgewirkungen bei seinem Agieren – gerade vor dem Hintergrund seiner überwältigenden Relevanz für uns und auch für Europa – mit einzubeziehen. Sehen Sie das nicht auch so?