Ganz vielen Dank, dass ich eine Zwischenfrage stellen darf. – Sie haben gerade gesagt, diese Gutscheinregelung würde sowohl Veranstaltern als auch Künstlerinnen und Künstlern oder wem auch immer, sogar den Verbrauchern helfen. Das ist Unsinn. Es hilft weder den Veranstalterinnen und Veranstaltern – es hilft einigen, aber nicht allen –, und es hilft schon gar nicht den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Ich möchte mal ein Fallbeispiel aufmachen.
Donnerstag, 14. Mai 202019. Wahlperiode, 160. SitzungDrucksache 19/19218
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