Doch, ich möchte dann die Frage beantwortet haben, wie Sie sich dieses Fallbeispiel konkret vorstellen.
Ich bin also Kundin A und habe für meine Kinder und mich einen Konzertbesuch bei Bob Dylan am Strand gebucht. Da gibt es einen Veranstalter, es gibt eine Location, es gibt einen Künstler. Wer profitiert jetzt von dieser Gutscheinregelung, der Veranstalter, der Künstler, der Ticketverkäufer oder die Location? Das wäre die erste Frage.
PVizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich: Es gibt nur eine Frage, Frau Kollegin.