Vielen Dank, Herr Präsident. – Es gibt seit 2010 EU-Grenzwerte. Ein Vertragsverletzungsverfahren läuft schon länger. Wir haben es mit dem Dieselgate-Skandal zu tun. Jetzt liegt uns auch noch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig vor. Dieses Urteil kann und wird immerhin zu abgestuften Fahrverboten führen. Ein solches Verbot wäre meiner Meinung nach rechtsstaatlich bedenklich. Man denke an den Fall, dass jemand ein Fahrzeug erworben hat, etwa noch vor kurzem einen Euro-5-Diesel, und der Wert dieses Fahrzeugs massiv gemindert wird, weil Regierung und Politik zu wenig getan haben.
Insofern ist meine Frage: Wenn Sie, die Bundesregierung, die Hardware-Nachrüstung unbedingt weiterhin verhindern wollen, wollen Sie dann die Einführung der blauen Plakette, wie ich es bei Ihnen, Frau Hendricks, vernommen habe, oder wollen Sie streckenbezogene Fahrverbote? Falls streckenbezogene Fahrverbote die Lösung sein sollen, die das federführende Ressort ja derzeit anstrebt, möchte ich fragen: Wie möchten Sie dies kontrollieren? Hat die Polizei nicht andere Aufgaben, als das zu tun? Nehmen wir einmal an, es würde kontrolliert und es würde funktionieren, dann würde das ja zu einer Verlagerung von der einen auf die andere Straße führen, das heißt, die Grenzwerte für Stickstoffdioxid in der Stadt würden nicht sinken.