Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Bundeskanzlerin, seit 2015 ist dem Kanzleramt bekannt, dass Fahrverbote drohen. Erst dieses Jahr wurden erste Maßnahmen gegen Fahrverbote von der Regierung ergriffen, die objektiv gesehen nicht wirken, weil ein Fahrverbot nach dem anderen kommt und Millionen Menschen dadurch auch ein Stück weit enteignet werden.
Sie haben kurz vor der Hessen-Wahl eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorgeschlagen. Ich habe auch Sympathie dafür, den Grenzwert anzugehen; aber meiner Meinung nach muss man dies auf europäischer Ebene tun, weil es ein europäischer Grenzwert ist. Auch die Rechtsprechung macht hier Fragezeichen, ob das wirksam ist.
Deswegen die Frage: Wäre es nicht sinnvoller, stattdessen im nationalen Recht den Spielraum bei den Messvorschriften auszunutzen? Das würde in der Anlage 3 der Bundes-Immissionsschutzverordnung gehen, weil wir ja feststellen, dass wir zwar in der Regel korrekt nach deutschem Recht messen, aber anders messen als der Rest von Europa, also näher am Auspuff. Deswegen die Frage, ob Sie das korrigieren wollen.