Zunächst kann ich das von Ihnen angesprochene Schreiben nicht bestätigen; das basiert einfach auf Unkenntnis. Es werden auch auf der Arbeitsebene Schreiben hin- und hergeschickt, die Ministerinnen und Minister nicht sofort zur Kenntnis nehmen. Es kann also durchaus sein, dass es ein solches Schreiben gibt; aber ich muss es nicht kennen. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz natürlich gilt.
Auf Ihre Frage, ob die Bundesregierung mehr tut, als dieses Sofortprogramm umzusetzen, antworte ich: Das ist schon recht viel. Die Bundesregierung ist normalerweise gar nicht zuständig oder verantwortlich für das, was in den Städten geschieht. Normalerweise sind dafür zunächst einmal die Kommunen selbst und die Länder zuständig. Gleichwohl haben wir ein umfangreiches Programm aufgelegt. Ich bin aber auch der Auffassung, dass wir uns als Bundesregierung im Verhältnis zur Automobilindustrie noch deutlicher positionieren sollten.