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162. Sitzung
Mittwoch, 27. Mai 202019. Wahlperiode, 162. SitzungEinfach Leben retten – Blutspendeverbot für homosexuelle und transgeschlechtliche Menschen abschaffen
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Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Brandenburg, ich will erst mal den Antrag der FDP besonders loben

Beifallbei der FDP

und begründe das damit, dass er einen Konsens der, glaube ich, meisten hier im Haus klar formuliert:

Machen wir Sofortabstimmung!

Heiterkeitbei der FDP

Fraglos ist, dass die medizinische Sicherheit der gewonnenen Blutspenden und die Sicherheit der potenziellen Empfängerinnen und Empfänger höchste Priorität hat.

Der ebenfalls hier zur Debatte stehende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist in gleicher Weise zu loben,

Beifallbei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

weil auch in diesem Antrag steht:

Die Sicherheit der Empfänger*innen von Blutspenden muss oberste Priorität haben.

Wie kommt das, dass ein so klarer Konsens da ist? Das hat natürlich damit zu tun, dass wir in den 80er-Jahren die Blut-Aids-Katastrophe erlebt haben, die dazu geführt hat, dass sich damals mehr als 1 500 Bluter durch Blutprodukte, die mit HIV infiziert waren, ihrerseits angesteckt haben. Das ist nicht der einzige Arzneimittelskandal, den es gegeben hat; sondern man muss dazusagen, dass auch das Thema Hepatitis-C-Infektionen im gleichen Zusammenhang steht. Und man muss, weil wir ja in Gesamtdeutschland leben, auch die Anti‑D-Prophylaxe aus den Zeiten der DDR bei Frauen mit bestimmten Blutgruppenkonstellationen erwähnen, bei denen damals 7 500 Infektionen ausgelöst worden sind.

Deswegen muss uns allen gemeinsam klar sein: Wenn wir den Satz formulieren, dass die Sicherheit der Empfängerinnen und Empfänger von Blutspenden „oberste Priorität“ haben muss,

Wir sind 30 Jahre weiter!

dann muss diese Kategorie des Patientenschutzes natürlich auch Konsequenzen haben.

Beifallbei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Karsten Hilse [AfD] und Dr. Jens Brandenburg [Rhein-Neckar] [FDP]

Ich erlaube mir, aus der Drucksache 12/6700 – das ist „Erste Beschlussempfehlung und Zwischenbericht“ des 3. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der 12. Wahlperiode – zu zitieren. Dort heißt es auf der Seite 17:

Die bei der Blut-AIDS-Katastrophe offenbar gewordenen Strukturdefizite liegen im Meldesystem und im Risikomanagement.

Es muss in Zukunft sichergestellt sein, daß Risikosignale unverzüglich zu aktiven Maßnahmen zum Patientenschutz führen.

Und in einer Debatte am 6. September 1994 hat der damalige Vorsitzende des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, Gerhard Scheu

Das ist 26 Jahre her!

– ja, das ist über 20 Jahre her, aber es sind ja Lehren, die bis heute beibehalten werden müssen –,

Beifallbei Abgeordneten der CDU/CSU
Zurufdes Abg. Grigorios Aggelidis [FDP]

gesagt:

Gestatten Sie mir eine persönliche Schlußbemerkung: Aus dieser nach Contergan zweiten großen Arzneimittelkatastrophe müssen wirkliche Konsequenzen gezogen werden. Ansonsten bestünde Grund zur Besorgnis.

Zurufdes Abg. Timon Gremmels [SPD]

Welche Konsequenz ist dann daraus gezogen worden? Es hat dann noch bis zum 7. Mai 1998 gedauert, bis der Deutsche Bundestag zum ersten Mal in Deutschland ein Transfusionsgesetz verabschiedet hat – eine Konsequenz aus den aufschlussreichen Arbeiten des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses über den HIV-Skandal, unter Berücksichtigung der HCV-Problematik.

Zurufevon der FDP

Damals ist das Transfusionsgesetz, das wir in der letzten Sitzungswoche in einem bedeutenden Punkt geändert haben, zum ersten Mal ins deutsche Recht eingeführt worden. Und dieses Transfusionsgesetz ist die Grundlage dafür, dass wir sagen: Die Frage, wer zur Spende zugelassen wird, wessen Blut zur Spende angenommen wird und wo wir durch Rückstellungen oder durch Ausschlüsse entscheiden, dass eine Spende nicht möglich ist, ist keine Frage, die politisch entschieden werden kann.

Beifallbei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD
Zurufdes Abg. Timon Gremmels [SPD]

Nach Auffassung unserer Fraktion ist das keine politische Frage, sondern eine Frage, die im Kern eine wissenschaftliche, eine medizinische, eine epidemiologische Frage ist. Dementsprechend regelt das Transfusionsgesetz, dass es eine Hämotherapierichtlinie geben muss. Die Erarbeitung dieser Hämotherapierichtlinie ist der Bundesärztekammer übertragen worden; daran ist das Paul-Ehrlich-Institut beteiligt. Daran sind also viele hochrenommierte Experten beteiligt. Weil wir deren Dienste als Gesetzgeber in Anspruch nehmen, sage ich jetzt einmal: Ich weise den Vorwurf, dass diese Experten pauschal eine Diskriminierung von Schwulen im Sinn hätten, zurück. Diesen Vorwurf haben die Experten, deren Dienste wir uns zum Schutz der Patienten zu eigen machen, nämlich nicht verdient.

Beifallbei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD

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