Eigentlich ist es schade, dass wir Ihnen durch die Kurzintervention Ihre Redezeit noch einmal verlängert haben. Ich glaube, wir werden Ihnen das auch nicht mehr beibringen können, es ist sozusagen vergebene Liebesmüh. Aber Sie können doch nicht verweigern, dass in Artikel 88 des Grundgesetzes steht, dass die Bundesbank unabhängig ist
und Weisungen nicht unterworfen ist. Ich verstehe nicht, wie Sie dann auf die Idee kommen, den Antrag genau so zu stellen, wie er ist.
Sie können doch nicht ernsthaft denken, dass ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf ein anderes Programm, über das Sie jetzt reden, eins zu eins übertragbar wäre. Das ist Quatsch; denn es war eine Entscheidung, die ein anderes Programm betraf. Deshalb ist es einfach nicht möglich. Sie wollen das gerne tun, weil es quasi in Ihre Strategie passt. Aber so funktioniert das nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Schauen Sie sich das noch einmal genau an. Hören Sie sich das Eingangsstatement von Herrn Voßkuhle noch einmal an, vielleicht hilft es ja irgendwie.