Nein.
Ich glaube, das haben wir jetzt deutlich klargestellt.
Dennoch hat mich und andere Ökonomen sehr überrascht, dass gerade das deutsche Bundesverfassungsgericht überhaupt die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank mit der geforderten Verhältnismäßigkeitsprüfung beschränkt; denn es war Deutschland, das die Unabhängigkeit und das alleinige Ziel der Preisstabilität zu zentralen Bedingungen für die Einführung des Euro gemacht hat. Bis zum 5. Mai wurde das alleinige Ziel Preisstabilität durchweg so interpretiert, dass die Geldpolitik nicht auf wirtschaftspolitische Konsequenzen achten sollte. Das ist wissenschaftlich auch sehr gut begründet. Dem liegt die wirtschaftswissenschaftliche Lehrmeinung zugrunde, dass einerseits zwar Wechselwirkungen zwischen Geld-, Fiskal- und Wirtschaftspolitik unvermeidbar sind, dass aber andererseits die Orientierung der Geldpolitik allein an der Preisstabilität mittelfristig automatisch zu den besten wirtschaftspolitischen Ergebnissen führt.
Das Urteil bestreitet ja auch nicht die ordnungsgemäße Sicherung der Preisstabilität, sondern es kreist im Kern um die negativen Wirkungen der derzeitigen Niedrigzinspolitik für deutsche Sparer. Unbestritten ist: Niedrige Zinsen sind schlecht für Sparer. Völlig strittig ist aber, ob die Europäische Zentralbank wirklich dafür verantwortlich ist.
Der Journalist Gerald Braunberger von der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ brachte es auf den Punkt: Für die Deutschen kommt der Zins vom Amt bzw. von der Bundesbank, für alle anderen aber entsteht der Zins durch Angebot und Nachfrage, und darum bleibt er niedrig. – Es ist inzwischen herrschende wirtschaftswissenschaftliche Meinung, dass nicht die EZB, sondern vor allem ökonomische Gründe für die niedrigen Zinsen verantwortlich sind. Es stellt sich jedoch die Frage, wie die EZB dann gegen ihr Mandat verstoßen haben kann.
Der Rückgang der Zinssätze findet seit den 80er-Jahren kontinuierlich statt, auch international. Negativzinsen sind auch kein Euro-only-Phänomen. Die Gründe dafür sind eigentlich ganz einfach: Wenn die Leute älter werden und mehr sparen, wenn die öffentlichen Haushalte und selbst die Unternehmen sparen und die Schere zwischen Arm und Reich wächst, dann wächst das Angebot an Ersparnissen. Wenn auf der anderen Seite Unternehmen nicht investieren bzw. Investitionen in Digitalisierung weniger kapitalintensiv sind als früher, dann sinkt die Kreditnachfrage. Und siehe da: Es fällt der Zins.
– Lesen Sie das Papier von Herrn Rocholl – er war am Montag bei der Sachverständigenanhörung –, dann können Sie noch was lernen! – Deshalb kann es auch kein Grundrecht auf Zinsen geben, wie es der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof behauptete.