Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir uns jetzt abseits der Emotionalität rein auf das Sachliche konzentrieren, dann kann man daran anknüpfen, was der Kollege Ansgar Heveling schon ausgeführt hat: Es geht darum, dass wir mit der heutigen Fraktionsinitiative unser geltendes Bundeswahlrecht rechtmäßig aufstellen, indem wir notwendige Anpassungen in den Wahlkreisen in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Bayern vornehmen.
Aber, meine Damen und Herren, ich sehe ein: Sich Donnerstagabend nur auf das Sachliche zu beschränken, wäre ja auch ein bisschen langweilig und würde an dem Elefanten im Raum vorbeigehen.
Denn natürlich muss es darum gehen, heute auch darüber zu reden, dass alle Fraktionen in diesem Haus mit unterschiedlichen Akzenten aber doch der Wille eint, dass wir den Bundestag verkleinern wollen. Ich sage: Das gilt auch für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was uns aber auch einen sollte, ist der Umstand, dass wir natürlich ein rechtmäßiges, ein verfassungsmäßiges Bundeswahlrecht brauchen. Mit dem Vorschlag, den wir heute unterbreitet haben, sichern wir die Rechtmäßigkeit unseres jetzigen Bundeswahlrechts.
Aber wir haben in der Anhörung natürlich auch manche Vorschläge gehört, die ausdrücklich nicht verfassungsgemäße Vorschläge sind.
Da möchte ich auf das Brückenmodell eingehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sie wissen, dass das Brückenmodell eine Nichtzuteilung von gewonnenen Wahlkreisen vorsieht. Da kann ich Ihnen nur sagen: Dieses Brückenmodell ist vielleicht eine Brücke, allerdings von einem verfassungsmäßigen Wahlrecht zu einem verfassungswidrigen Wahlrecht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns muss klar sein: Die Zuteilung von Wahlkreismandaten sollte nicht systemfremd unter die Bedingungen der Verhältniswahl gestellt werden. Für uns gilt der zentrale Satz: Den Bundestag verkleinern ja, aber wer einen Wahlkreis gewinnt, der muss auch im Bundestag vertreten sein, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Gleichzeitig ist es aber so: Frau Kollegin Haßelmann, Sie haben gesagt, die Opposition habe ja einen verfassungsgemäßen Vorschlag vorgelegt.
Und wissen Sie was? Das ist richtig.
Aber genauso richtig ist, dass nicht jeder verfassungsgemäße Vorschlag verfassungspolitisch auch sinnvoll ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist nämlich der Unterschied. Wir haben hier mehrfach darüber gesprochen, dass wir Ihren Vorschlag aus inhaltlichen Gründen ablehnen, weil er zu einer weiteren Entwertung der Wahlkreismandate führt.
Wir haben in der Anhörung auch sehr deutlich gehört, dass im Vordergrund steht, dass nicht nur nach unserer Überzeugung, sondern auch nach der Überzeugung des Bundesverfassungsgerichts das Wahlkreismandat einen Funktionsgewinn in unserem Wahlsystem darstellt, und diesen Funktionsvorteil wollen wir erhalten, meine Damen und Herren.
Es ist in der Tat so, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts immer wieder gesagt hat: Ja, die Wähler in einem Wahlkreis sind nicht nur eine arithmetische Größe, sondern sie bilden auch eine zusammenhängende Einheit. – Sie vermitteln direkte demokratische Legitimation, und das wollen wir erhalten.
Deswegen sagen wir: Die technische Anpassung heute ist der erste Schritt.
Es wird, wenn wir einen Konsens finden, ein weiterer Schritt folgen.
Das Ziel eint uns: Wir wollen eine Verkleinerung des Deutschen Bundestages. Dafür gibt es Vorschläge, die nicht verfassungswidrig sind und nicht auf Kosten der Wahlkreise gehen.
Genau das werden wir als unsere Überzeugungen einbringen.
Herzlichen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen.
– Vor der Sommerpause haben wir nur noch zwei, Herr Amthor.
Als letzter Redner in dieser Debatte hat der Kollege Michael Frieser, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.