Herr Minister, wir haben es sehr begrüßt, dass Sie im Zuge der Weiterentwicklung der Ursprungsidee der App unter dem Druck der Öffentlichkeit einen Kurswechsel hin zu mehr Transparenz und zu mehr Datensparsamkeit vorgenommen haben. Unverständlich ist uns geblieben, dass Sie für diese App nicht, wie ursprünglich angekündigt, eine gesetzliche Grundlage gewählt haben, was ja unter anderem auch ermöglicht hätte, diese Freiwilligkeit, die Sie immer betonen, gesetzlich abzusichern. Das ist nach wie vor ein großes Problem, weil Freiwilligkeit nicht nur rechtlich eingeschränkt werden kann, sondern auch durch sozialen Druck. So muss laut dem Arbeitsrechtler Professor Fuhlrott zum Beispiel der Arbeitgeber informiert werden, wenn die App Alarm schlägt, dass jemand infiziert ist. Solange jemand aber keine Symptome hat, gilt er nicht als arbeitsunfähig. Das heißt also, er muss dann gegebenenfalls mit Lohneinbußen rechnen. Wie wollen Sie denn ohne gesetzliche Grundlage sicherstellen, dass es nicht zu solchen Nachteilen zum Beispiel für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommt?